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Arbeitszeitbewilligungen

Das eidgenössische Arbeitsgesetz (ArG) regelt unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmenden, welche in seinen Geltungsbereich fallen. Für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen ist das KIGA Baselland zuständig. Vorübergehende Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeitszeitbewilligungen werden vom KIGA Baselland, dauernde Arbeitszeitbewilligungen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ausgestellt.

Arbeitszeitgesuche für vorübergehende Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeit

Arbeitszeitgesuche für dauernde Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeit

Jugendliche Arbeitnehmende

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