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Privatschulung
Erziehungsberechtigte aus dem Kanton Basel-Landschaft können ihre Kinder während der obligatorischen Schulzeit in bewilligten Privatschulen oder in einer bewilligten privaten Schulung unterrichten lassen.Privatschulen
Privatschulen unterscheiden sich stark in ihren pädagogischen Konzeptionen und bieten ausgewählte Stufen innerhalb der obligatorischen Schulzeit an. Entscheiden sich Erziehungsberechtigte, ihre Kinder an einer Privatschule unterrichten zu lassen, melden sie ihre Kinder mittels Formular von der öffentlichen Schule am Wohnsitz ab (Formular-Download unten).
Zur Errichtung einer Privatschule benötigt die Schulträgerschaft eine Bewilligung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft. Der Antragssteller muss ein Bewilligungsgesuch beim Amt für Volksschulen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion einreichen. Die Voraussetzungen zur Bewilligung einer Privatschule sind in der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung sowie ergänzend im Merkblatt Privatschulen festgehalten.
Private Schulung
Als «private Schulung» gilt die Beschulung der eigenen Kinder zu Hause. Sie geschieht durch eine von ihnen mit der Beschulung beauftragte Drittperson oder durch die Erziehungsberechtigten selbst. Die Voraussetzungen zur Bewilligung einer privaten Schulung sind in der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung sowie ergänzend im Merkblatt Private Schulung festgehalten. Eine zentrale Bedingung ist, dass man selbst oder eine angestellte Drittperson die entsprechende Befähigung mitbringt (Stufendiplom). Erlaubt sind bis zu 8 Schülerinnen und Schüler aus maximal zwei Familien (VO über die Privatschulen und die private Schulung, § 2). Erziehungsberechtigte stellen beim Amt für Volksschulen einen Antrag, der jährlich wieder zu bewilligen ist mit einem Wiederbewilligungsantrag (siehe Formulare unten). Nach Erhalt der Verfügung melden sie ihre Kinder mittels Formular für jedes Schuljahr von der zuständigen, öffentlichen Schule (Wohnsitz) ab.
Bildungsverständnis und Aufsicht
Die Verordnung legt fest, dass Privatschulen wie private Schulungen die Schülerinnen und Schüler in einer Weise fördern, die mit der Bildung an einer öffentlichen Schule vergleichbar ist und der christlichen, humanistischen und demokratischen Tradition nicht zuwiderläuft. Privatschulen wie private Schulungen unterstehen kantonaler Aufsicht.
Kostenbeitrag
Gemäss Verordnung über die Beiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs wird nur in Ausnahmefällen ein Unterstützungsbeitrag von maximal CHF 2500.- an den Besuch einer Privatschule gesprochen (Härtefallklausel). Ein Beitrag wird gewährt, sofern das anrechenbare Einkommen unter CHF 70'000.- liegt. Erziehungsberechtigte können jeweils bis zum 31. Juli ein Gesuch um kantonale Beiträge stellen. Danach erlischt der Anspruch ohne weitere Rechtshandlung.
Wechsel von Privatschule an öffentliche Sekundarschule
Schülerinnen und Schüler, die eine 6. Primarschulklasse oder eine 1., 2. oder 3. Sekundarschulklasse einer Privatschule besuchen und in die öffentliche Sekundarschule des Kantons Basel-Landschaft wechseln möchten, müssen für die korrekte Einstufung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule eine Leistungsabklärung absolvieren.
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für die Leistungsabklärung direkt beim Sekretariat der Sekundarschule des Wohnortes des Kindes an. Die Sekundarschulen führen die Leistungsabklärung vor Ort durch in Form eines Online-Tests in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Schulleitung informiert die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten über die Einstufung.
Für weitere Auskünfte zum Thema Leistungsabklärung melden Sie sich bitte bei der Schulleitung der Sekundarschulen Ihres Wohnortes oder unter avs@bl.ch.
Merkblätter und Formulare
Privatschulen
Amt für Volksschulen
Michèle Thommen
Abteilung Aufsicht und Qualität
Munzachstrasse 25c
4410 Liestal
T 061 552 59 76
michele.thommen@bl.ch
Private Schulung
Amt für Volksschulen
Beat Brunner
Abteilung Aufsicht und Qualität
Munzachstrasse 25c
4410 Liestal
T 061 552 59 85
beat.brunner@bl.ch
Beiträge
Amt für Volksschulen
Abteilung Support
Munzachstrasse 25c
Postfach 616
4410 Liestal
T 061 552 50 98
beitragprivatschulbesuch@bl.ch