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Fachmittelschule und Fachmaturität

Ein Weg zu Fachhochschulen und Höheren Fachschulen in den Berufsfeldern Gesundheit/Naturwissenschaften, Soziale Arbeit, Gestaltung und Kunst sowie Pädagogik: Die Fachmittelschule (FMS) bietet eine weiterführende Ausbildung in diesen Berufsfeldern und den Abschluss mit einer Fachmaturität. Charakteristisch für die FMS ist der starke Praxisbezug zur Berufswelt und der Schwerpunkt in den Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen.
Auf einen Blick - die Baselbieter FMS
Informationen zu Eintrittsbedingungen, den Berufsfeldern und dem Lehrplan finden sie hier:
Anmeldung für eine FMS
Hier geht es zu den Informationen über die Anmeldung für eine FMS im Kanton Basel-Landschaft.
Eintrittsbedingungen
Schülerinnen und Schüler aus den Leistungszügen E und P einer basellandschaftlichen Sekundarschule sowie den berufsvorbereitenden Schulen können in die FMS eintreten.
Zwei Bedingungen aus dem Leistungszug E (§51 der Laufbahnverordnung)
- Notendurchschnitt aus allen promotionsrelevanten Fächern von mind. 4.5 und
- eine Punktesumme von mind. 36 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Zwei Bedingungen aus dem Leistungszug P (§53 der Laufbahnverordnung)
- Notendurchschnitt aus allen promotionsrelevanten Fächern von mind. 4.0 und
- eine Punktesumme von mind. 32 aus den einfach zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Englisch, Französisch, Biologie und Physik sowie den doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Wann müssen die zwei Bedingungen erreicht werden?
Neu müssen gemäss Laufbahnverordnung diese beiden Bedingungen (Notendurschnitt und Punktesumme) zwingend im Zeugnis des 1. Semesters der 3. Klasse der Sekundarschule erreicht werden. Zudem muss auch zwingend eine der beiden Bedingungen im Zeugnis am Ende des 2. Semesters erreicht werden. Dann erfolgt die Aufnahme provisorisch. Werden in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt, erfolgt die Aufnahme definitiv.
Übertritt aus den Kantonen Solothurn
Der Übertritt aus einer Sekundar- oder Bezirksschule ist kantonal geregelt. Er erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzkantons.
Übertritt aus anderen Schulen
Der Übertritt erfolgt gemäss Vereinbarung oder gemäss Leistungsabklärung.