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Ablauf
Entscheid
Nach dem Einreichen Ihres Gesuchs erhalten Sie in ein bis zwei Monaten den Entscheid in Form einer schriftlichen Verfügung. Darin ist festgehalten, ob Sie Ausbildungsbeiträge bekommen und wenn ja, in welcher Höhe. Es werden die Auszahlungsraten und die dafür notwendigen Originalbelege genannt. Aufgeführt sind zudem die mit den Ausbildungsbeiträgen verbundenen Pflichten sowie eine Rechtsmittelbelehrung.
Die Ausbildungsbeiträge werden für ein Ausbildungsjahr gesprochen. Für das nächste Ausbildungsjahr muss der Antrag erneuert werden. Das Formular dafür erhalten Sie automatisch zugestellt.
Auszahlung
Die Auszahlung der Ausbildungsbeiträge erfolgt in Raten gemäss Verfügung. Sobald der erforderliche Originalbeleg bei uns eingetroffen ist, lösen wir die zugehörige Rate aus.
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Verfügung kann innert zehn Tagen beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und eine Begründung enthalten.
Wiedererwägungsgesuch
Wenn Ihr Gesuch abgelehnt wurde und sich seither Ihre Voraussetzungen massgeblich geändert haben (z. B. die Steuerdaten Ihrer Eltern), so können Sie ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Dieses können Sie mit einem Brief stellen, dem Sie die Nachweise für die geänderte Situation beilegen.
Abschluss
Wenn Sie Ihre unterstützte Ausbildung abgeschlossen haben, so senden Sie uns unbedingt eine Kopie des erreichten Abschlusses (Diplom, Fähigkeitszeugnis o.ä.), damit wir Ihr Dossier schliessen können.
Kontakt
Ausbildungsbeiträge
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
Tel. 061 552 79 99
stipendien@bl.ch
Öffnungszeiten und Telefonzeiten
Mo bis Fr 8–12 Uhr, 14–17 Uhr
In den Schulferien:
Mo bis Fr 8–12 Uhr
Sie finden unseren Schalter im ersten Stock.
Wichtige Links
Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge