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Berufsabschluss für Erwachsene
Haben Sie bereits einen Berufsabschluss erworben oder eine weiterführende Schule abgeschlossen und streben Sie einen verwandten Berufsabschluss oder eine höhere Berufsbildung an?Haben Sie bereits einen Berufsabschluss erworben oder eine weiterführende Schule abgeschlossen und streben Sie einen verwandten Berufsabschluss oder eine höhere Berufsbildung an? Oder haben Sie bisher keinen Berufsabschluss, aber viel Berufspraxis und möchten nachträglich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder ein eidgenössisches Berufsattest EBA erwerben?
Je nach Situation und Ziel gibt es verschiedene Wege:
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- Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Berufsabschluss für Erwachsene) für Berufstätige mit viel Praxis
- Validierung von Bildungsleistungen (Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen) für Berufstätige mit viel Praxis in ausgewählten Berufen
- Reguläre oder verkürzte Lehre (mit einem Lehrvertrag) für junge Erwachsene mit Berufsabschluss oder abgeschlossener weiterführender Schule
- Einstieg in die höhere Berufsbildung oder berufsspezifische Weiterbildung für alle mit Berufsabschluss oder abgeschlossener weiterführender Schule
Wenn Sie sich ganz allgemein über diese Wege informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Sie interessieren sich für einen Berufsabschluss für Erwachsene, haben aber noch offene Fragen? Dann besuchen Sie eine unserer Infoveranstaltungen – wir beraten Sie gerne.
Berufstätige mit viel Praxis können sich auf der Informationsplattform Berufsabschluss für Erwachsene orientieren. Wenn Sie bereits wissen, welchen Weg Sie gehen wollen und Detailfragen haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Melden Sie sich für eine Beratung.
1. Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren
(Art. 32 BBV)
Für diesen Weg müssen Sie ein Gesuch für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren stellen. Voraussetzungen sind der Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung (ein Teil davon im entsprechenden Berufsfeld), gute Deutschkenntnisse sowie berufskundliche und allgemeinbildende Kenntnisse im angestrebten Beruf. Die genauen praktischen und schulischen Anforderungen sind in den Verordnungen oder Reglementen jeder Grundbildung festgehalten. Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie ein Gesuch stellen.
Merkblatt Qualifikationsverfahren PDF
Gesuchsformular um Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen) PDF
Geforderte Sprachniveaus in den gängigsten Berufen der Nachholbildung PDF
weitere Infos Basel-Stadt: Vorbereitungskurs "Einfach besser vorbereitet"
KV-Berufe - Zulassungsbestimmungen und Gesuchsformular
Sie möchten das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder das Eidgenössische Berufsattest EBA als Kauffrau oder Kaufmann (Basis oder Erweiterte Grundbildung) erwerben. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass Sie bis zum Zeitpunkt der Prüfung fünf Jahre berufliche Praxis ausweisen können, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Als Voraussetzung für die Einreichung des Gesuchs brauchen Sie zudem einen erfolgreichen Einstufungstest am kvBL.
Gesuchsformular um Zulassung zum Qualifikationsverfahren für KV-Berufe PDF
Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ / Assistent/in Gesundheit EBA - Anpassung Zulassungsbestimmungen - Gültigkeit per 30. September 2024
Informationsschreiben PDF zu den Anpassungen der Zulassungsbestimmungen zum Berufsabschluss für Erwachsene in den Berufen Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ und Assistent/in Gesundheit EBA
Bikantonale Zulassungskriterien |
Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ |
Assistentin/Assistent Gesundheit EBA |
Sprachkompetenzen |
B2 |
B1 |
Nachweis Sprachniveau |
Anerkannte Zertifikate (bspw. Fide, Telc) oder erfolgreicher Test der BfG |
Anerkannte Zertifikate (bspw. Fide, Telc) oder erfolgreicher Test der BfG |
Berechnung Arbeitserfahrung (generell) |
min. 70% |
min. 70% |
Berechnung Arbeitserfahrung |
min. 70% |
min. 70% |
Arbeitspensum während BAE |
min. 60% (exkl. Schultage) |
min. 60% (exkl. Schultage) |
Mindestalter bis QV |
25 |
- |
Prüfungsvorbereitung
Nach der erfolgreichen Zulassung steht es Ihnen offen, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden (kostenlos)
- spezielle Vorbereitungskurse für Erwachsene an Berufsfachschulen oder Privatschulen (werden nicht für alle Berufe angeboten; die Kostengutsprache des Kantons gilt nur für den Berufsschulanteil, nicht für die überbetrieblichen Kurse)
- Selbststudium
Termine
Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr statt. Ihr Gesuch für die Zulassung müssen Sie bis spätestens 30. Juni des Vorjahres einreichen.
2. Validierung von Bildungsleistungen
(Art. 31 BBV)
Sie können Ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen und so ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangen. Dazu erstellen Sie ein Dossier, das Ihre Bildungsleistungen genau auflistet, und reichen es zusammen mit dem Gesuch bei uns ein. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen. Klären Sie ab oder lassen Sie sich von uns beraten, ob es für Ihren Beruf angeboten wird. Erst danach stellen Sie das Gesuch für die Validierung.
Berufe mit Validierungsverfahren in der Deutschschweiz
Gesuchsformular um Zulassung zum Validierungsverfahren PDF
3. Reguläre oder verkürzte Lehre (mit Lehrvertrag)
Wenn Sie bereits über einen Berufsabschluss verfügen oder eine weiterführende Schule abgeschlossen haben, können Sie einen verwandten EFZ-Abschluss mit einem Jahr Verkürzung anpeilen. Voraussetzung ist, dass Sie in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb eine Anstellung finden oder bereits haben. Detaillierte Informationen erhalten Sie von den im Ausbildungsberuf zuständigen Ausbildungsberatenden PDF.
Erwachsene mit Berufserfahrung, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) anstreben, können sich auch in einer regulären Lehre auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. Hierzu braucht es einen Anstellungsbetrieb mit entsprechender Bildungsbewilligung.
4. Einstieg in die höhere Berufsbildung oder berufsspezifische Weiterbildung
Verfügen Sie bereits über einen Berufsabschluss und/oder einen Abschluss einer weiterführenden Schule und können mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung nachweisen? Dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, direkt in eine höhere Fachschule einzusteigen. Lassen Sie sich von uns beraten.
Der direkte Einstieg in eine Berufsprüfung (BP oder Fachausweis FA) ist unter Umständen auch ohne abgeschlossene berufliche Grundbildung möglich, wenn Sie über eine langjährige entsprechende Berufserfahrung verfügen. Wenden Sie sich bitte an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.