- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen
- Berufsbildung
- Betriebliche Ausbildung
- Qualifikationsverfahren
- Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Qualifikationsverfahren: Einsicht in die Prüfungsunterlagen und Besprechung der Prüfungsarbeiten
Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Berufsbildungsverantwortlichen haben Anspruch auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen sowie auf eine Besprechung der Prüfungsarbeiten.
Wenn Sie Ihre Prüfungsunterlagen einsehen und Ihre Prüfungsarbeiten besprechen wollen, füllen Sie bitte das Formular "Antrag auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen / QV BL" aus.
Sie werden danach von uns kontaktiert. Sorgen Sie dafür, dass eine Erreichbarkeit sichergestellt ist. Wegen Ferienzeit kann es zu Verzögerungen bei den Terminen kommen. Sollte innerhalb von 14 Tagen keine Kontaktaufnahme erfolgen, wenden Sie sich bitten an: qv@bl.ch. Sollten Sie Militärdienst leisten, können Sie für die Prüfungseinsicht bei den zuständigen Militärbehörden Urlaub beantragen.
Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Bei Nichterreichbarkeit innert nützlicher Frist oder unentschuldigtem Nichterschienen zur Einsichtnahme wird der Fall als abgeschlossen betrachtet.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Wenn Sie mit dem Ergebnis des Qualifikationsverfahren nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen innert 10 Tagen seit Erhalt des Notenbescheids Beschwerde bei der Prüfungskommission zu erheben. Beachten Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Notenbescheid sowie die Informationen zur Beschwerde gegen das Ergebnis des Qualifikationsverfahren.
- Die Rechtsmittelfrist von 10 Tagen kann nicht verlängert werden.
- Die Rechtsmittelfrist läuft unabhängig von einem allfälligen Gesuch um Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.
- Um die Frist auf jeden Fall zu wahren, haben Sie die Möglichkeit, vorsorglich eine Beschwerde zu erheben. Diese können Sie nach der Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen kostenlos zurückzuziehen. Auch können Sie die Begründung der Beschwerde nach der Einsichtnahme ergänzen oder nachreichen, sofern Ihnen eine Fristverlängerung gewährt wurde.