Das Qualifikationsverfahren (QV) steht am Ende jeder beruflichen Grundbildung. Mit dem Bestehen werden die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse – Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ – erreicht.
Das Qualifikationsverfahren (QV) steht am Ende jeder beruflichen Grundbildung. Mit dem Bestehen werden die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse – Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ – erreicht.
Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des letzten Semesters der Lehre. Die individuellen Prüfungsarbeiten sind bis Dezember einzureichen und werden anschliessend validiert. Im Februar des nächsten Jahres erhalten die Lernenden das Prüfungsaufgebot mit dem Prüfungstermin und allen Details.
Die Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen regeln, in welcher Form das Qualifikationsverfahren stattfindet.
Um Schweizer Berufsabschlüsse national und international vergleichen und einzustufen zu können, gibt es den Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR). In den sog. Zeugniserläuterungen wird das Niveau eines Abschlusses beschrieben. Die Zeugniserläuterungen stehen auf dem Berufsverzeichnis des SBFI zur Verfügung. Sie sind nur zusammen mit dem Originalzeugnis gültig. Gebraucht werden sie zum Beispiel bei Bewerbungen im Ausland oder bei ausländischen Firmen in der Schweiz.