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Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren
Nachteilsausgleich meint Massnahmen, die behinderungsbedingte Nachteile während der Ausbildung und beim Qualifikationsverfahren ausgleichen sollen. Einen Nachteilsausgleich kann beantragen, wer eine von einer anerkannten Fachstelle attestierte bleibende psychische Beeinträchtigung hat oder an einer ärztlich bestätigten körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung leidet.
Ein Nachteilsausgleich wird meist vor oder nach Beginn der Lehre beantragt. Für das Qualifikationsverfahren muss er zusätzlich beantragt werden. Wird er nur für das Qualifikationsverfahren beantragt, so müssen Fördermassnahmen während der Lehre nachgewiesen werden.
Merkblatt Nachteilsausgleich PDF
Gesuch um Nachteilsausgleich während der Ausbildung PDF
Gesuch um Nachteilsausgleich für das QV PDF
Formular Nachweis Fördermassnahmen während der Ausbildung PDF