Für Jugendliche am Ende der obligatorischen Schulzeit aus den Leistungszügen A und E mit Wohnsitz im Kanton BL, die im Januar noch keine gesicherte Anschlusslösung (genehmigter Lehrvertrag oder Notendurchschnitt und Punktesumme für eine weiterführende Schule) erreicht haben.
Für Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr, ohne Abschluss auf der Sekundarstufe II und mit Wohnsitz im Kanton BL.
Für spätmigrierte Jugendliche unter 25 Jahren mit Wohnsitz im Kanton BL und Sprachniveau Deutsch A2 zertifiziert.
Ich besuche den P-Zug. Kann ich auch ein Brückenangebot besuchen?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Wer im Januar den Notenschnitt und die Punktesumme für eine weiterführende Schule nicht erreicht, muss sich um einen Anschluss in der beruflichen Grundbildung kümmern. Wir empfehlen Ihnen mit dem Mentoring für Jugendliche oder dem LaufbahnzentrumKontakt aufzunehmen. Wir prüfen begründete Ausnahmefälle. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Bewerbung mit uns Kontakt auf.
Ich besuche eine Privatschule. Kann ich auch ein Brückenangebot besuchen?
Ja, die Brückenangebote stehen allen Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft offen, die keine Anschlusslösung haben und noch nicht 20 Jahre alt sind.
Ich wohne nicht im Kanton Basel-Landschaft. Kann ich auch ein Brückenangebot im Kanton Basel-Landschaft besuchen?
Rufen Sie uns an, um das Vorgehen zu besprechen.
Kann ich wünschen, in welches Profil ich gehen möchte?
Nein. Die Koordinationsstelle Brückenangebote und das Zentrum für Brückenangebote BL (ZBA BL) werden Sie in das passende Profil einteilen. Die Einteilung erfolgt aufgrund Ihrer Bewerbung, Ihrer Zeugnisse, der Empfehlung Ihrer Fachperson und weiteren Angaben von Ihnen.
Kann ich nach dem Brückenangebot eine weiterführende Schule besuchen?
Ziel der Brückenangebote ist, dass alle Jugendlichen den Einstieg in die berufliche Grundbildung finden (Lehre mit EBA- oder EFZ-Abschluss). In Ausnahmefällen ist ein Übertritt in die Fachmittelschule (FMS) oder die Wirtschaftsmittelschule (WMS) möglich. Seit dem Schuljahr 2024/25 gelten gemäss Laufbahnverordnung folgende Bedingungen für einen solchen Übertritt, falls die Übertrittsbedingungen in der Sekundarschule nicht erreicht wurden:
Empfehlung des Klassenkonvents
Absolvierung einer berufs- und schulwahlbezogenen Neigungs- und Eignungsabklärung
Kantonale Leistungsabklärung (Übertrittsprüfung)
Muss ich für das Brückenangebot etwas zahlen?
Wenn Sie im Kanton Basel-Landschaft wohnen, übernimmt der Kanton die Kosten. Sie bzw. Ihre Eltern müssen nur für Schulmaterial, Exkursionen, Sportanlässe, Ausflüge und Klassenlager aufkommen. Das sind ca. 1'000 Franken für das ganze Jahr.
Muss ich für die Bewerbung etwas zahlen?
Nein.
Wer hilft mir bei der Bewerbung?
Wenden Sie sich an Ihre Fachperson, Ihre Lehrpersonen und Ihre Eltern. Es gibt eine Wegleitung, die Sie durch das Online-Bewerbungstool leitet.
Muss ich einen bestimmten Notendurchschnitt haben, um ein Brückenangebot besuchen zu können?
Nein, Noten sind kein Aufnahmekriterium.
Kann es sein, dass ich kein Brückenangebot besuchen darf?
Ja, es ist möglich, dass Ihre Bewerbung abgewiesen wird. In diesem Fall geben wir Ihnen Empfehlungen, wo Sie Unterstützung bekommen können (zum Beispiel bei den BWB-Fachpersonen in Ihrem Schulhaus oder beim Zentrum Berufsintegration).
Kann ich nach einem Brückenjahr noch ein zweites Brückenangebot nutzen?
Dies ist nicht vorgesehen, denn das Ziel eines Brückenjahrs ist der Einstieg in die berufliche Grundbildung. In gut begründeten Ausnahmefällen kann dies aber geprüft werden.
Kann ich mich auch wieder abmelden?
Ja, das ist möglich und sogar erwünscht, wenn Sie nach der Bewerbung eine Lehrstelle oder eine andere Anschlusslösung gefunden haben. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Abmeldung und teilen Sie uns mit, was Sie anstelle des Brückenangebots machen werden.
Wo erhalte ich mehr Informationen?
Wenden Sie sich an Ihre Lehrpersonen an der Sekundarschule oder rufen Sie uns an.
Kann ich mit Status N ein Brückenangebot besuchen?
Nein, mit dem Status N können Sie kein Brückenangebot besuchen.
Für wen ist das Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarstufe II (IAV Sek II)?
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund zwischen 16 und 18 Jahren (Stichtag 31. Juli) ohne A2-Sprachzertifikat.
Kann ich mit Status N das Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarstufe II (IAV Sek II) besuchen?
Ja, das können Sie.
Falls Sie danach zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung ein Brückenangebot nutzen wollen, so müssen Sie nebst dem A2-Zertifikat bis im April den Nachweis erbringen, dass Sie zwischenzeitlich den Ausweis B oder F erhalten haben. Mit dem Status N können Sie kein Brückenangebot besuchen.