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8. Supervisionsangebote
Das Supervisionsangebot dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Die Supervision ist für kantonal anerkannte Angebote obligatorisch und für andere Angebote ebenfalls zugänglich, freiwillig und kostenlos. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für Sprachpädagoginnen, welche dabei unterstützt werden, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen. Die Finanzierung des Supervisionsangebots erfolgt zu 100 % über KIP-Gelder.
Für Absolventinnen und Absolventen des Zertifikatslehrgangs "Sprache und Integration" der IG Spielgruppen GmbH oder "Frühe sprachliche Förderung" an der BFS Basel wird der Besuch des Moduls "Praxisbesuch mit Feedback" als gleichwertig zur Teilnahme an einer Supervision anerkannt. Dadurch entfällt in dem Jahr, in dem das Modul absolviert wird, der Bedarf, zusätzlich eine Supervision zu besuchen.
Angebot des Ausländerdienstes ald: Ablauf der Supervision
Der Fokus liegt auf dem fachlichen Austausch und Feedback, die Supervision ist nicht bewertend aufgebaut und keine Kontrolle.
- Der Besuch zur Beobachtung in der Gruppe umfasst 60 Minuten.
- Das Auswertungs- und Beratungsgespräch findet ca. 1 Woche später statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Spielgruppen-/Kita-Leitung und der Supervisorin.
Zur Anmeldung gelangen Sie über den Ausländerdienst Baselland (ald).
Eine zweite Möglichkeit ist der Besuch einer Gruppensupervision.
Die Supervisionen finden in Gruppen von 5 bis max. 8 Personen statt, 4x pro Jahr à 2 Stunden.
Die Teilnehmenden bringen aktuelle Themen aus der frühen sprachlichen Förderung ein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer von Brigitte Herz.
Anmeldung bis zum 20. April 2025 an: brigitte.herz@gmx.ch
Die Platzzahl ist limitiert.