In einem weiten Sinne bedeutet Kinderschutz alle jene Bestrebungen, Massnahmen und gesetzlichen Bestimmungen, die die Entwicklung der Kinder fördern und sie vor Gefährdungen schützen sollen.
Kinderschutz in einem engeren Sinne umfasst die zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen, wie sie im Zivilgesetzbuch in den Art. 307ff. ZGB festgelegt sind.
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