Kindesschutz
- Aktuelle Projekte
Die Schweiz hat 1997 die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Deshalb sind Bund und Kantone dazu verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz sensibilisiert die kantonale Verwaltung im Bereich der Kinderrechte und zum übergeordneten Kindesinteresse.
- Ambulante Hilfen: Sozialpädagogische Familienbegleitung
Kinder, Jugendliche und ihre Familien erhalten durch eine sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) eine ambulante, aufsuchende Unterstützung in schwierigen Lebensphasen.
- Anlaufstellen für Notfälle
Speziell für Kinder und Jugendliche in Not. Machst du dir Sorgen? Brauchst du Hilfe? Diese Stellen sind speziell für dich da.
- Beratungsangebote
Sowohl für Kinder und Jugendliche, Privatpersonen und Eltern, als auch für Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten und mit Fragen zum Kindesschutz konfrontiert werden, gibt es im Kanton Basel-Landschaft eine Reihe von Beratungs- und Anlaufstellen.
- Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
Die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer ist das kantonale Kompetenzzentrum für Fragen rund um die Gleichstellung der Geschlechter.
- Heime
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 12 bewilligte Institutionen (Stand 2024), die Wohnplätze für rund 360 Kinder und Jugendliche anbieten.
- Hilfen zur Erziehung
Unter Hilfen zur Erziehung versteht man intensive Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die besonders belasteten Familien Hilfe bieten. Hilfen zur Erziehung unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und begleiten junge Menschen bei der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben und der Wahrnehmung ihrer Verwirklichungschancen.
- Kinder- und Jugendhilfe
Der Begriff «Kinder- und Jugendhilfe» bezeichnet Angebote, Dienste und Einrichtungen, die ergänzend zu Schule und Familie, die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen gestalten.
- Kinderrechte
Kinderrechte sind Menschenrechte der Kinder. Kinder und Erwachsene sind zwar gleichwertig, aber aufgrund ihrer Entwicklungsaufgaben benötigen Kinder besondere Rechte. Mit der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wird diesem Umstand Rechnung getragen.
- Kindesschutz
In einem weiten Sinne bedeutet Kinderschutz alle jene Bestrebungen, Massnahmen und gesetzlichen Bestimmungen, die die Entwicklung der Kinder fördern und sie vor Gefährdungen schützen sollen.
- Notbetten und Notfallmässige Unterbringung
Notbetten stehen Kindern und Jugendlichen auf deren eigene Initiative zur Verfügung (Folgende Telefonnummer hilft weiter: 147 (pro Juventute)). Kinder und Jugendliche können in Situationen geraten, in denen sie sich nicht nach Hause getrauen, sei es, weil sie von familiärer Gewalt betroffen sind oder weil sie sich in einer massiven persönlichen Krise befinden.
- Pflegefamilien
Pflegeeltern bieten Kindern und Jugendlichen ein stabiles Zuhause, das ihnen ein sicheres Aufwachsen ermöglicht.
- Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden und fördert ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen in der Schule, in der Freizeit oder Zuhause.
- Über uns
Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz versteht sich als kantonale Anlauf-, Koordinations- und Projektstelle für Fragen des Kindesschutzes und der Kinderrechte. Seine Tätigkeiten sind auf die Problemlagen ausgerichtet, die national und international als Kindeswohlgefährdungen gelten.
- UNICEF-Label Kinderfreundliche Gemeinden
Ein kinderfreundlicher Kanton bietet gute Bedingungen für die Entwicklung der Kinder. Der Kanton Basel-Landschaft soll als kinderfreundlicher Kanton positioniert werden.
- Unterlagen für Fachpersonen
Grundlagendokumente, Dokumente Bereich Schule, Dokumente Bereich Frühe Kindheit.