Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Arbeitgeber bei Kurzarbeit durch die Bereitstellung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Diese finanzielle Unterstützung deckt einen Teil der Lohnkosten für die betroffenen Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum ab. Das Ziel dieser Massnahme ist es, Kündigungen aufgrund kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle zu verhindern.
Alle nötigen Informationen betreffend die KAE finden Sie unter www.arbeit.swiss.