Betreibungen & Konkurs, Rechtssprechung
- Arbeitslosenentschädigung
Die kantonale Arbeitslosenkasse ist Ansprechpartner in allen finanziellen Belangen bezüglich Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenkasse prüft im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Anspruchsvoraussetzungen der Versicherten auf Arbeitslosenentschädigung sowie andere Leistungen und ist für die monatlichen Auszahlungen verantwortlich. Die Arbeitslosenkasse entrichtet unter anderem Arbeitslosen-, Insolvenz-, Schlechtwetter- und Kurzarbeitsentschädigungen. Wir bieten Ihnen nicht nur professionelle Dienstleistungen, sondern auch die beste Erreichbarkeit sämtlicher Arbeitslosenkassen im Kanton Baselland. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden sind mehrsprachig und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich.
- Betreibungsamt
Das Betreibungsamt unterstützt die Gläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmassnahmen, wenn Zahlungen ausstehen. Dazu gehören die Ausstellung von Zahlungsbefehlen oder Konkursandrohungen und die Durchführung von Pfändungen.
- Insolvenzentschädigung
Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung für den Fall, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber insolvent (zahlungsunfähig) wird. Sie schützt Ihre offenen Lohnforderungen um zu verhindern, dass solche Verluste Ihre Existenz bedrohen.
- Konkursamt
Das Konkursamt stellt das gesamte Vermögen des Konkursiten sicher und verwertet es zur späteren, anteilsmässigen Verteilung an die Gläubiger. Nötigenfalls nimmt das Konkursamt zur Durchsetzung seiner Amtshandlungen die Hilfe der Polizei in Anspruch.
- Kurzarbeitsentschädigung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Arbeitgeber bei Kurzarbeit durch die Bereitstellung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Diese finanzielle Unterstützung deckt einen Teil der Lohnkosten für die betroffenen Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum ab.