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Arbeitslosenentschädigung

Die kantonale Arbeitslosenkasse ist Ansprechpartner in allen finanziellen Belangen bezüglich Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenkasse prüft im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Anspruchsvoraussetzungen der Versicherten auf Arbeitslosenentschädigung sowie andere Leistungen und ist für die monatlichen Auszahlungen verantwortlich. Die Arbeitslosenkasse entrichtet unter anderem Arbeitslosen-, Insolvenz-, Schlechtwetter- und Kurzarbeitsentschädi­gungen. Wir bieten Ihnen nicht nur professionelle Dienstleistungen, sondern auch die beste Erreichbarkeit sämtlicher Arbeitslosenkassen im Kanton Baselland. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden sind mehrsprachig und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich.

Arbeitslos - Was nun?

1. Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

2. Wie berechne ich meinen versicherten Verdienst und wie hoch ist meine monatliche Arbeitslosenentschädigung?

3. Wie lange kann ich Arbeitslosenentschädigung beziehen?

4. Wie fülle ich das Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat..." aus?

FAQ

Kontaktadressen