Infos für Planer/innen
- Bauen auf belasteten Standorten
Soll ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort durch ein Bauvorhaben verändert werden, gibt Artikel 3 der Altlasten-Verordnung (AltlV) die Rahmenbedingungen vor. Massgebend ist hierbei der altlastenrechtliche Status eines Standorts.
- Guet unterwägs
"guet unterwägs" unterstützt Gemeinden und Organisationen in der Beratung und Prozessbegleitung, um die Infrastruktur im öffentlichen Raum zu verbessern und damit den Bedürfnissen der wachsenden älteren Bevölkerung gerecht zu werden.
- Investitionshilfen
Bund und Kanton unterstützen mit den Investitionshilfen Massnahmen, welche die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessern, die Produktionskosten senken, zur Verwirklichung ökologischer und raumplanerischer Ziele beitragen sowie die Umsetzung des Tier- und Gewässerschutzes erleichtern.
- Kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR)
Das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR) enthält Informationen zu allen Gebäuden und Wohnungen im Kanton. Das Register dient als Referenzsystem für die darin erfassten Gebäude- und Wohnungsdaten.
- Kataster der belasteten Standorte
Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, müssen in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen werden (Art. 5 AltlV).
- Kind und Raum
Kinder und Jugendliche brauchen ein Umfeld, in dem sie sich Bewegen und ohne Aufsicht von Erwachsenen austoben, Spiele selber entwickeln oder sich zurückziehen können. Kind und Raum unterstützt Gemeinden, die bei der Planung einer Siedlung, bei der Umgestaltung eines Platzes, bei der kinderfreundlichen Gestaltung von Schulwegen.
- Veräusserung / Teilung
Die Veräusserung oder Teilung eines im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Grundstücks ist bewilligungspflichtig (Art. 32dbis USG).
- Voruntersuchung
Die Voruntersuchung eines untersuchungsbedürftigen belasteten Standorts liefert die Grundlagen zur Beurteilung hinsichtlich einer allfälligen Überwachung oder Sanierung des Standorts (Art. 8 AltlV).
- Weitere Dokumente für Planer und Gesuchsteller
Der Ebenrain stellt für die Planung von landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsmassnahmen eine Reihe von Anleitungen zur Verfügung.
- Zämme fürs Alter
"zämme fürs Alter" unterstützt Gemeinden und private Organisationen in der Beratung und Prozessbegleitung, um die Voraussetzung für den Austausch der älteren Bevölkerung untereinander und eine altersgerechte Angebotslandschaft zu schaffen oder zu stärken.