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Laufen Neubau/Verlegung Naubrücke

Bei einer Verlegung der Naubrücke führt die Naustrasse dem Bahndamm entlang um die Eishalle und schliesst mit einem Kreisel an die Baselstrasse an.
Projekt:
Seit Anfang 2025 läuft die Bauphase für den Hochwasserschutz in Laufen. Eine der markantesten Änderungen wird die Aufweitung der Birs am Standort der heutigen Naubrücke sein. Diese Brücke ist für die neue Breite des Flussbetts deutlich zu kurz – es braucht eine andere Lösung. Innerhalb des Hochwasserschutzprojekts wurde ein Ersatzneubau an gleicher Stelle geplant. Seither hat sich die ursprüngliche Ausgangslage jedoch verändert und sich eine Alternative eröffnet.
Um genügend Fläche für den Hochwasserschutz zu haben, erwarb der Kanton Basel-Landschaft 2019 das Firmengrundstück der Spilag in der Norimatt. Ein Teil des Areals wird benötigt, um der Birs auch hier mehr Raum und Volumen zu geben. Durch diesen Grundbesitz könnte die Naubrücke flussabwärts unterhalb der Eishalle einen neuen Standort erhalten.
Kanton und Stadt gaben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Ein Vergleich eines Neubaus zwischen Eishalle und Norimatt mit einem Ersatzneubau am bestehenden Ort (Variantenbericht) fiel klar zugunsten der Verlegung aus. Den höheren Kosten des neuen Vorhabens stehen Verbesserungen für das ganze Verkehrssystem gegenüber, die bei einem reinen Ersatzneubau nicht realisiert werden.
Aus Planersicht und aus Sicht der Laufner Behörden liegt ein Projekt vor, das zur Entwicklung von Laufen passt und grosse Vorteile für die verschiedenen Verkehrsarten mit sich bringt. Am Seidenweg und in der Nau würde zudem eine erheblich vergrösserte, zusammenhängende, verkehrsberuhigte Zone entstehen ein attraktiver und zentral gelegener Freiraum für Naherholung, Freizeit und Sport. Im räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt Laufen ist diese Fläche als Birspark und Mehrzweckplatz enthalten. Private und öffentliche Projekte ergänzen sich. So plant die gemeinnützige Stiftung Alts Schlachthuus ihr Kulturzentrum mit einem Pavillon zu erweitern und der Kanton ergänzt im Rahmen des Hochwasserschutzes das südliche Ufer der Birs mit einem neuen Weg. Zudem baut er den Amtshaussteg für den Fuss- und Veloverkehr. Die EGK verfügt bereits heute über einen schönen Garten. Des Weiteren wird der Birspark geplant. Zwischen Bahnhofsbrücke und Eishalle lädt ein Gebiet zum Verweilen ein, ohne von einer Kantonsstrasse durchschnitten zu sein.

Die Verlegung von Strasse und Brücke (violett) schafft Freiraum für den Birspark, in dem auch der Kletterturm einen neuen Platz finden wird. Das Wegnetz für den Fuss- und Veloverkehr inkl. Birsübergänge und SBB-Unterführungen (gelb) wird optimiert.
Mit der Verlegung werden aus verkehrsplanerischer wie auch aus städtebaulicher Sicht maximale Handlungsspielräume offengehalten. Die Verlegung ist auch mit zukünftigen Entwicklungen des Strassennetzes in Laufen kompatibel.
Diese Broschüre erläutert das Projekt und seinen Nutzen für Laufen in übersichtlicher Form. Darin integriert sind auch weitere Visualisierungen. Die detaillierten technischen Unterlagen sind weiter unten in der Rubrik Dokumente / Links abgelegt.
Aktuelle Situation:
Die öffentliche Mitwirkung zum Vorprojekt lief bis Januar 2024. Die schriftlichen Eingaben und ihre Beantwortung sind in einem Mitwirkungsbericht festgehalten. Die Anregungen werden in der nächsten Planungsphase soweit möglich berücksichtigt. Zudem ging der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft auf eine eingereichte Petition ein.
Nach dem Vorprojekt und einer öffentlichen Mitwirkung wurde die Landratsvorlage für die Ausgabenbewilligung für die Projektierung und Realisierung einer Verlegung erarbeitet. Der Baselbieter Regierungsrat überwies das Geschäft Ende Februar 2025 an den Landrat Mit 77:2 Stimmen genehmigte dieser im Mai 2025 das Generelle Projekt und dessen Finanzierung (Projektierung und Realisierung). Das Projekt untersteht dem fakultativen Referendum. In einer nächsten Phase wird das Bauprojekt ausgearbeitet (2026/2027). Mit dem Plangenehmigungsverfahren ist voraussichtlich 2026, mit dem Ausführungsprojekt und der Submission 2026/2027 zu rechnen. Die Ausführung könnte ab Mitte 2027 erfolgen.
Für die drei SBB-Bauwerke im Projekt – die Unterführungen «Eishalle» (neu zu bauen) und «Schliffweg» (zu erweitern) sowie eine Stützmauer am Bahndamm – hat der Regierungsrat bereits Mitte 2024 990‘000 Franken bewilligt, um die Erarbeitung eines technischen Bauprojekts für diese Bauwerke vorzuziehen. Der Kanton beabsichtigt, die Unterführung Schliffweg während einer Sperrung der SBB Ende 2027 zu realisieren.
Dokumente / Links:
Landratsvorlage 25.02.2025 und Landratsbeschluss 22.05.2025
Broschüre vom 03.03.2025
Präsentation 28.02.2025
Medienmitteilung 26.02.2025
Variantenbericht Naubrücke
Publireportage/Beitrag Wochenblatt 11.07.2024
Mitwirkungsbericht 04.07.2024
Medienmitteilung 04.07.2024
Broschüre Projektvorstellung November 2023
Publireportage/Beitrag Wochenblatt 30.11.2023
Medienmitteilung 24.11.2023
Medienmitteilung 9.2.2022
Häufige Fragen:
Welche Vorteile bringt das Projekt?
Mit der künftigen Verkehrsführung wird der Strassen- und Schienenverkehr beim Bahndamm gebündelt. Dadurch werden unter anderem das Quartier Lochfeld oder die vordere Norimatt vom Lärm entlastet. Ganz allgemein verbessert sich die Verkehrssituation in Laufen, da der motorisierte Verkehr vom Fuss- und Veloverkehr getrennt wird. Mit der neuen Unterführung Eishalle wird ausserdem eine direkte Verbindung für den nicht motorisierten Verkehr geschaffen. Sie verbindet die südlich des Bahndamms gelegenen Quartiere mit der Eishalle und dem Stedtli. Dadurch steigt die Verkehrssicherheit für alle und für den Fuss- und Veloverkehr entsteht ein attraktives und sicheres Wegnetz.
Durch die Bündelung der Infrastruktur im Gebiet Nau entsteht ein verkehrsberuhigter, zusammenhängender Frei- und Grünraum. Insbesondere die Fläche zwischen Schlachthaus und Eishalle steht der Laufener Bevölkerung als attraktiver und zentral gelegener Freiraum für Naherholung, Freizeit und Sport zur Verfügung.
Warum ist die Verlegung der Naustrasse teurer als der Ersatzneubau an alter Stelle?
Die Baukosten sind aus folgenden Gründen höher:
- komplexe Bauform der Bogenbrücke
- Kreuzungsbereich Schliffweg und Unterführung Eishalle
- Neubau Naustrasse und Erneuerung der Kreuzung Baslerstrasse
Wichtig sind jedoch die in der Frage oberhalb aufgeführten Vorteile.
Ist das Projekt «Verlegung Naustrasse» komplexer und damit risikoreicher als ein Ersatz an bestehender Lage?
Bei der Verlegung der Naubrücke handelt es sich um ein umfangreicheres und somit komplexeres Projekt. Jedoch ist eine hohe Komplexität nicht automatisch mit hohem Risiko gleichzusetzen.
Eine frühzeitige und umfangreiche Planung erhöht die Projektstabilität und führt dazu, dass mögliche Risiken entsprechend frühzeitig erkannt und reduziert werden.
Auch eine neue Brücke an der heutigen Lage birgt Risiken und Herausforderungen. Unter anderem muss für die Zeit des Ersatzbaus eine temporäre Brücke erstellt und anschliessend wieder zurückgebaut werden.
Unterscheiden sich die Unterhaltskosten bei der Verlegung der Naubrücke zu einer Realisierung am jetzigen Standort? Wer trägt die Unterhaltskosten?
Beide Brücken – Ersatzneubau am bestehenden Standort oder der Neubau am neuen Standort sind als Stahlkonstruktion vorgesehen, die gleiche Wartungsintervalle und Reparaturzyklen und somit ähnliche Unterhaltskosten haben.
Die zusätzlichen Elemente (z.B. Kreisel) müssen neu im Unterhalt berücksichtigt werden, dafür entfallen andere Elemente (z.B. alte Naustrasse) und die damit verbundenen Kosten. Den neuen Unterhaltskosten ist der Nutzen der zusätzlichen Elemente gegenüberzustellen. So wird das Einbiegen aus der Naustrasse durch den geplanten Kreisel an der Baselstrasse deutlich vereinfacht. Dadurch verbessert sich der Verkehrsfluss. Ebenso wird durch den Neubau der Unterführung Schliffweg die Situation verkehrssicherheitstechnisch deutlich verbessert.
Die von der Stadt Laufen zusätzlich gewünschten Elemente Unterführung Eishalle und der Amthaussteg sind Bauwerke, die neu im Unterhalt und der Verantwortung der Stadt Laufen stehen werden. Die neue Unterführung schafft eine direkte Verbindung zwischen den südlich des Bahndamms gelegenen Sportstätten und der Eishalle.
Warum wurde die Brücke mit einem Bogen geplant?
Der Bogen ist Teil des Tragewerks der Brücke und aus statischen Gründen notwendig. An Pfeilern unterhalb der Brücke kann sich Treibholz verfangen und damit wäre der Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet.
Die Laufener Bevölkerung hat sich bereits einmal gegen eine Verlegung der Naubrücke entschieden – werden die Bürger ignoriert?
Die damalige Planung stand im Zusammenhang mit einer Wohnüberbauung in der Nau und hatte eine andere Lage der Strasse vorgesehen. Mittlerweile hat sich die Ausgangslage geändert. Die Bedenken und Einwände zur damaligen Planung werden ernst genommen und fliessen – sofern am neuen Standort relevant – in die neue Planung ein.
Die neue Ausgangslage hat sich ergeben, da der Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2019 für das Hochwasserschutzprojekt das Spilag-Areal erwerben konnte. Daraus entstand die Möglichkeit eines alternativen Brückenstandorts unterhalb der Eishalle. In der Folge wurde eine Vorstudie zur Prüfung der technischen, planungsrechtlichen und städtebaulichen Machbarkeiten in Auftrag gegeben.
Verzögert sich das Hochwasserschutzprojekt aufgrund der Verlegung der Naustrasse?
Nein, eine Verlegung der Naubrücke hat keinen Einfluss auf die bereits laufenden Arbeiten und Termine des Hochwasserschutzes. Die vollständige Wirkung der Hochwasserschutzmassnahmen ist jedoch erst erreicht, wenn die bestehende Naubrücke zurückgebaut ist.
Wird die Verkehrssicherheit durch die Geometrie der Brücke am neuen Standort verschlechtert?
Bei der Planung der neuen Linienführung werden alle gesetzlichen und normativen Vorgaben hinsichtlich Verkehrssicherheit eingehalten. Somit wurden die einzuhaltenden Sichtweiten, Bremswege und die fahrdynamischer Parameter in der Planung berücksichtigt.
Gehen durch die neue Brücke Parkplätze verloren?
Aufgrund der neuen Linienführung der Naustrasse werden einige oberirdische Parkplätze im Bereich der Eishalle aufgehoben. Jedoch werden mit der neuen Unterführung Eishalle die vorhandenen Parkplätze beim Schwimmbad besser an die Eishalle angeschlossen. Weiter plant die Stadt Laufen am Rande des Birsparks einen Mehrzweckplatz, der bei Grossevents ebenfalls als Parkfläche genutzt werden kann. Für die Stadt Laufen stehen damit ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die zukünftige Parkplatzsituation zeigt sich damit zukünftig geordneter und sicherer.
Können die Unterführungen Schliffweg und Eishalle auch ohne den neuen Brückenstandort gebaut werden?
Beim Ersatz der Brücke am bestehenden Standort könnten die Unterführungen aus rechtlichen Gründen nicht in dieses Projekt integriert werden. Die beiden Unterführungen müssten als separate Projekte unter veränderten Rahmenbedingungen geprüft werden:
- Die Schliffwegunterführung ist ein Kulturdenkmal im Sinne von Art. 3 NHG (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz) und ist im Eigentum der SBB. In diesem Fall müsste somit die SBB und deren Denkmalpflege entscheiden, ob der Abriss der Unterführung gerechtfertigt/verhältnismässig ist.
- Der Hochwasserschutz und die Verlegung der Naubrücke sind kantonale Projekte mit entsprechender Finanzierung durch den Kanton.
Kann der neue Amthaussteg auch ohne eine Verlegung der Naustrasse gebaut werden?
Beim Verbleib der Naubrücke am bestehenden Standort wird der Amthaussteg nicht realisiert. Hintergrund ist, dass die neue Naubrücke dann beidseitig ein Trottoir und beidseitig Velospuren erhält und eine zusätzliche Wegverbindung nicht notwendig ist. Damit würden jedoch auch der Fuss- und Veloverkehr keinen eigenen Weg ins Stedtli erhalten.
Ist bei einer Verlegung der Naustrasse ein grösserer Birspark möglich?
Bei der Verlegung der Naubrücke entsteht eine zusammenhängende, verkehrsberuhigte Fläche zwischen Bahnhofsbrücke und der Eishalle. Das ist entscheidend. Der Birspark ist nur eine Teilfläche davon. In der Summe ist er in beiden Varianten ähnlich gross. Die zusammenhängende Fläche würde nicht durch die breitere und verlängerte Naubrücke am jetzigen Standort durchschnitten und durch den Verkehr gestört werden. Auch der neue Umschwung des Schlachthauses mit seinem geplanten Pavillon in Richtung Birs wäre beim Neubau der Brücke an der Eishalle ein bereichernder Bestandteil für den zusammenhängenden Naherholungsraums an der Birs.
Was ist die Idee dieses Projekts?
Mit der Verlegung der Naubrücke östlich der Eishalle ins Areal Spilag kann ein attraktiver zusammenhängender Raum entlang der Birs geschaffen werden, welcher die Bevölkerung von Laufen für Freizeitzwecke und zur Naherholung nutzen kann. Eine Verlegung der Naubrücke entspricht den identifizierten Stossrichtungen des räumlichen Entwicklungskonzepts der Stadt Laufen für diesen Raum.
Wer ist zuständig?
Die Federführung liegt beim Kanton. Er steht jedoch in engem Austausch mit der Stadt Laufen. Diese Zusammenarbeit ist auch im weiteren Projektverlauf und der geplanten Partizipation so vorgesehen.
Wieso verfolgt der Kanton nun die Verlegung der Nau-Brücke?
Die Ausgangslage hat sich geändert: Der Kanton Basel-Landschaft hat für den Hochwasserschutz das Areal Spilag erworben. Dies eröffnete ihm die Möglichkeit, die Zweckmässigkeit einer Verlegung der Naubrücke östlich der Eishalle in den Raum Spilag zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass die neue Lage viele Vorteile bietet. Zusammen mit der Tatsache, dass die Naubrücke als Folge des Projektes Hochwasserschutz sowieso ersetzt werden muss, bieten diese zwei Randbedingungen (Ersatz Brücke ohnehin notwendig/ Spilag-Areal als Korridor) eine einmalige Chance für eine Verlegung.
Wer finanziert das Projekt?
Die Verlegung ist ein kantonales Strassenprojekt und damit liegt die Finanzierung beim Kanton. Die Finanzierung der eigentlichen Brücke erfolgt über die Ausgabenbewilligung des kantonalen Hochwasserschutzprojekts.
Kontakt:
Boris Kunze, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur, Projektmanagement, 061 552 40 97, boris.kunze@bl.ch
Projektstand:
Juli 2025