Ambulante Hilfen: Sozialpädagogische Familienbegleitung
Was ist sozialpädagogische Familienbegleitung?
Kinder, Jugendliche und ihre Familien erhalten durch eine sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) eine aufsuchende Unterstützung in schwierigen Lebensphasen. Oberstes Ziel der SPF ist die Gewährleistung und Förderung des Kindeswohls. Der Fokus liegt auf der Erweiterung der elterlichen Kompetenzen zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse ihrer Kinder und auf der Entwicklungsbegleitung der Kinder und Jugendlichen. Die SPF leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Sie arbeitet mit den beteiligten Familienmitgliedern prozessorientiert zusammen und zielt darauf ab, Familien in anspruchsvollen Erziehungssituationen und konfliktreichen Beziehungskonstellationen zu unterstützen.
SPF wird individuell indiziert und beauftragt, ist in der Regel zeitlich begrenzt und je nach Bedarf unterschiedlich intensiv. Sie wird im Haushalt beziehungsweise im Lebensumfeld der Familie durch Fachpersonen erbracht.
Leistungsdefinition sozialpädagogische Familienbegleitung des Kantons Basel-Landschaft
Wer finanziert die Kosten einer sozialpädagogischen Familienbegleitung?
Seit 2022 regelt und finanziert der Kanton anerkannte ambulante erzieherische Hilfen im Grundsatz gleich wie stationäre Hilfen (Heime und Pflegefamilien). Das heisst, dass alle Kinder, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft bei Bedarf die ambulante Hilfe SPF beantragen können. Der Kanton gewährt Beiträge an die Kosten, sofern die Leistung fachlich indiziert oder kindesschutzrechtlich angeordnet ist und von einem anerkannten SPF-Anbietenden erbracht wird.
Für weitere Informationen zur Finanzierung von SPF siehe «Beiträge an Hilfen zur Erziehung».