Hilfen zur Erziehung
- Aktuelle Projekte
Die Schweiz hat 1997 die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Deshalb sind Bund und Kantone dazu verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz sensibilisiert die kantonale Verwaltung im Bereich der Kinderrechte und zum übergeordneten Kindesinteresse.
- Ambulante Hilfen: Sozialpädagogische Familienbegleitung
Kinder, Jugendliche und ihre Familien erhalten durch eine sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) eine ambulante, aufsuchende Unterstützung in schwierigen Lebensphasen.
- Anlaufstellen für Notfälle
Speziell für Kinder und Jugendliche in Not. Machst du dir Sorgen? Brauchst du Hilfe? Diese Stellen sind speziell für dich da.
- Beiträge an Hilfen zur Erziehung
Eltern, die Unterstützung benötigen, wenden sich für die Abklärung, Hilfeplanung, Indikation und Gesuchstellung (sei es für SPF oder Unterbringungen in Pflegefamilien und Heime) an eine der folgenden indikationsberechtigten Stellen:
- Beratungsangebote
Sowohl für Kinder und Jugendliche, Privatpersonen und Eltern, als auch für Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten und mit Fragen zum Kindesschutz konfrontiert werden, gibt es im Kanton Basel-Landschaft eine Reihe von Beratungs- und Anlaufstellen.
- Elternbildung
Der Fachbereich Allgemeine Weiterbildung ist für die Koordination und Bewerbung von Elternbildung-Angeboten zuständig.
- Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
Die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer ist das kantonale Kompetenzzentrum für Fragen rund um die Gleichstellung der Geschlechter.
- Heime
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 12 bewilligte Institutionen (Stand 2024), die Wohnplätze für rund 360 Kinder und Jugendliche anbieten.
- Hilfen zur Erziehung
Unter Hilfen zur Erziehung versteht man intensive Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die besonders belasteten Familien Hilfe bieten. Hilfen zur Erziehung unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und begleiten junge Menschen bei der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben und der Wahrnehmung ihrer Verwirklichungschancen.
- Kinder- und Jugendhilfe
Der Begriff «Kinder- und Jugendhilfe» bezeichnet Angebote, Dienste und Einrichtungen, die ergänzend zu Schule und Familie, die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen gestalten.
- Pflegefamilien
Pflegeeltern bieten Kindern und Jugendlichen ein stabiles Zuhause, das ihnen ein sicheres Aufwachsen ermöglicht.
- Über uns
Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz versteht sich als kantonale Anlauf-, Koordinations- und Projektstelle für Fragen des Kindesschutzes und der Kinderrechte. Seine Tätigkeiten sind auf die Problemlagen ausgerichtet, die national und international als Kindeswohlgefährdungen gelten.
- Unterlagen für Fachpersonen
Grundlagendokumente, Dokumente Bereich Schule, Dokumente Bereich Frühe Kindheit.