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Pflegefamilien

Pflegeeltern bieten Kindern und Jugendlichen ein stabiles Zuhause, das ihnen ein sicheres Aufwachsen ermöglicht. Pflegeeltern sind für die Erziehung verantwortlich und übernehmen während der Dauer des Pflegeverhältnisses die Verantwortung für die Förderung und Entwicklung des Kindes oder der jugendlichen Person. Pflegefamilien bieten sowohl Dauerbetreuung als auch tageweise Betreuung an Wochenenden oder in den Ferien sowie Kriseninterventionen an. In der Regel werden Pflegefamilien – und nach Möglichkeit alle im Pflegeverhältnis Beteiligten, also auch das Pflegekind und dessen leiblichen Eltern – durch einen sogenannten «DAF» (Dienstleistungsanbietenden in der Familienpflege) begleitet. In Baselland sind das in erster Linie die DAF Zentrum Pflegekinder von familea und der Verein WOPLA Familienplatzierung.
Aufnahme eines Pflegekindes
Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Pflegekindes? Als Pflegefamilie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Wohle des Kindes und zur kantonalen Kinder- und Jugendhilfe. Dabei ist Ihre Lebensform nicht ausschlaggebend. Sie können als Paar, als Einzelperson, als Patchworkfamilie oder als gleichgeschlechtliches Paar, mit oder ohne eigene Kinder, Pflegefamilie werden. Entscheidend sind die Fähigkeit und der Wille, einem Kind ein Zuhause zu bieten und es in seiner Entwicklung zu begleiten.
Die Aufnahme eines Kindes, auch wenn es mit Ihnen verwandt ist, in Wochen- oder Dauerpflege bedarf einer Bewilligung durch die Kindesschutzbehörde (KESB). Pflegefamilien und die leiblichen Eltern oder anordnenden Behörden vereinbaren Abmachungen in einem Pflegevertrag (Der Pflegevertrag ist zu finden unter: «Beiträge an Hilfen zur Erziehung».).
Pflegeeltern erhalten eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Fachlichkeit der Pflegefamilie. Die Pflegeeltern werden durch den Kanton angestellt, vorbehalten sind Anstellungen von Pflegeeltern bei einem Dienstleistungsanbietenden in der Familienpflege (DAF).
Der Lohnanteil des Pflegegelds muss versteuert werden. Die Pflegeeltern sind verpflichtet, Versicherungen für das Pflegekind abzuschliessen.
Das Zentrum Pflegekinder von familea und der Verein WOPLA Familienplatzierung informieren Sie über Aufgaben und Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden.
Informationen für zuweisende Fachpersonen
Als indizierende oder anordnende Fachperson erwägen Sie die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie und suchen nach einem geeigneten Platz.
Das Zentrum Pflegekinder von familea vermittelt Pflegeplätze für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren (inkl. unbegleitete minderjährige Asylsuchende) in allen Betreuungsformen. Der Verein WOPLA Familienplatzierung ist spezialisiert auf die Unterbringung von Jugendlichen und Kindern mit speziellem Unterstützungsbedarf. Und die Stiftung Jugendsozialwerk vermittelt Pflegeplätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende.
Für Informationen zur Finanzierung von Unterbringungen in Pflegefamilien siehe «Beiträge an Hilfen zur Erziehung».
Informationen für Eltern
Sie fühlen sich als Mutter oder Vater mit der Erziehung und Betreuung Ihres Kindes oder Jugendlichen überfordert und erwägen die Unterbringung in einer Pflegefamilie ? Besprechen Sie dies mit dem sozialen Dienst Ihrer Gemeinde oder einer anderen indikationsberechtigen Fachperson. Die Fachperson analysiert mit Ihnen gemeinsam die Situation und sucht nach Auswegen aus den aktuellen Schwierigkeiten und nach mittel- und langfristigen Lösungen. Alternativ zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie wird geprüft, ob sozialpädagogische Familienbegleitung genügend Unterstützung bietet, sodass die Entwicklung Ihres Kindes nicht gefährdet ist.
Sollte eine Unterbringung in einer Pflegefamilie in Frage kommen, sucht die indikationsberechtigte Fachperson gemeinsam mit Ihnen nach einem passenden Platz und bereitet die Unterbringung vor.
Der Kanton gewährt Beiträge an die Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, sofern die Unterbringung fachlich indiziert oder kindesschutzrechtlich angeordnet ist. Für Informationen zur Finanzierung von Unterbringungen in Pflegefamilien siehe «Beiträge an Hilfen zur Erziehung».
Weitere Informationen
Kantonal- und bundesrechtliche Grundlagen:
Eidgenössische Pflegekinderverordnung PAVO
Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe
Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe
Andere Links:
Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie