Individuelle Prämienverbilligung
Individuelle Prämienverbilligung
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden mit einem Beitrag zur Verbilligung der Prämie für die obligatorische Krankenversicherung finanziell entlastet. Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem massgebenden Jahreseinkommen und der Anzahl Kinder eines Haushaltes. Die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft ist zuständig für den Vollzug. Sie bezahlt den Beitrag direkt an Ihren Krankenversicherer. Dieser zieht anschliessend den Betrag der Prämienverbilligung von der Prämienrechnung ab.
Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft. Beim Bundesamt für Gesundheit gibt es Informationen und Tipps zum Prämiensparen.