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- Fachabteilung Integration
- Integrationsthemen
Integrationsthemen
Integration gemeinsam mit den Gemeinden
Die zentrale Rolle der Gemeinden bei der Integration von Migrantinnen und Migranten ist unbestritten: Integration findet vor allem dort statt, wo man lebt. Die Gemeinden sind die ersten Anlaufstellen bei Fragen und pflegen täglich den direkten Kontakt zu den Menschen mit Migrationsgeschichte. Für den Kanton sind sie deshalb äusserst wichtige Partnerinnen in der Integrationsarbeit.
Das Konzept «Integration gemeinsam mit den Gemeinden» gibt einen Überblick über Angebote der Fachabteilung Integration für die Gemeinden.
«communis» und «communis light»
Die beiden Angebote «communis» und «communis light» richten sich an Gemeinden sowie Gemeindeverbunde. Gemeinsam mit dem FIBL und unter professioneller Moderation werden Integrationsthemen bearbeitet.
Ziele von "communis" und "communis light"
- «communis»: Erarbeitet eine umfassende Integrationsstrategie für die Gemeinde, mit spezifischen Lösungen für Integrationsthemen in allen KIP-Förderbereichen.
- «communis light»: Erarbeitet gezielte Lösungen für ein oder mehrere KIP-Förderbereiche, wie zum Beispiel Erstinformation, frühe Sprachförderung oder soziale Integration.
Mehr Informationen finden Sie im Konzept «communis» und «communis light».
Die FIBL informiert interessierte Gemeinden gerne über den Ablauf. Für die Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten, abgesehen von der investierten Zeit der Mitarbeitenden.
Schutz vor Diskriminierung
Was ist rassistische Diskriminierung?
- Rassismus ist eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Nationalität oder Religion in angeblich natürliche Gruppen - sogenannte "Rassen" - einteilt und hierarchisiert.
- Rassistische Diskriminierung (Rechtsbegriff) bezeichnet eine Praxis, nach der Menschen wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft, Sprache, ihres Namens, ihrer Religion etc. unfair behandelt werden. Es kann sein, dass ihre Rechte eingeschränkt werden, sie ungerecht behandelt, gedemütigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet werden.
Rechtsordnung
Die Schweiz hat Gesetze, die Menschen vor rassistischer Diskriminierung schützen. Diese Gesetze findet man in verschiedenen Bereichen wie dem Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Privatrecht und Strafrecht.
- kurze Darstellung einiger wichtiger Rechtsgrundlagen.
- Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung.
Fachstellen und Beratung
Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn bieten mit STOPP Rassismus eine kostenlose Beratungsstelle an. Hier finden Menschen, die diskriminiert wurden, Unterstützung und Hilfe. Alles bleibt vertraulich. STOPP Rassismus informiert über rechtliche Schritte, kontaktiert Behörden und begleitet Betroffene. Es gibt auch eine Online-Beratung.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB arbeitet daran, Rassismus zu verhindern. Sie fördert und koordiniert Aktivitäten auf allen Ebenen. Ihre Arbeit umfasst Sensibilisierung, Verbesserung des rechtlichen Schutzes und Unterstützung von Projekten gegen Rassismus.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR setzt sich für das Verständnis zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Religion ein und bekämpft Rassismus. Ihre Arbeit umfasst Prävention, Forschung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Projekte gegen Rassismus und Diskriminierung
Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB: Der Bund unterstützt langfristige Projekte zur Prävention und Sensibilisierung gegen Rassismus. Diese Projekte können finanzielle Hilfe erhalten.
Fachbabteilung Integration Basel-Landschaft FIBL: Im Rahmen der Projektförderung unterstützt die FIBL Veranstaltungen und Projekte zur Information und Weiterbildung für Gemeindemitarbeitende im Umgang mit internationaler Kundschaft.
Berichte Rassismus in der Schweiz
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB veröffentlicht alle zwei Jahre den Bericht «Rassismus in der Schweiz». Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Situation und die Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung in der Schweiz.
Die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR veröffentlich jährlich ihren Jahres- und Rechenschaftsbericht , in dem sie die Bandbreite ihrer Aktivitäten beleuchtet.
Der Bericht Rassismusvorfälle aus der Beratungspraxis vom Beratungsnetz für Rassismusopfer zeigt jährlich anhand von Statistiken und Fallbeispielen die aktuelle Situation und sensibilisiert die Öffentlichkeit.
Sprachförderung von Erwachsenen
Informationen finden Sie hier.
Frühe Förderung
Informationen finden Sie hier.
Dolmetschen
Fachleute haben oft mit Menschen zu tun, die eine andere Sprache sprechen. Sie müssen dabei wichtige Informationen, Erwartungen sowie Rechte und Pflichten erklären und verbindliche Absprachen treffen. Es ist wichtig, dass beide Seiten sich gut verstehen. Wenn nicht, kann es zu Missverständnissen und ungenügender Beratung kommen, was viel Zeit und Geld kosten kann. Interkulturelle Dolmetschende helfen, die Kommunikation zu erleichtern und Missverständnisse zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Dolmetschdienst Ausländerdienst Baselland
HEKS Linguadukt
interpret - interkulturelles Dolmetschen
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Trialog
Religionen
Grundlagen
In der Schweiz regeln die Kantone das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. In der Region Basel gibt es etwa 470 religiöse Gruppen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung gehört einer der drei anerkannten Landeskirchen an: Evangelisch-reformierte Kirche, Römisch-katholische Kirche und Christkatholische Kirche. Andere Religionsgemeinschaften können eine kantonale Anerkennung beantragen, aktuell gibt es jedoch keine anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Landschaft.
Der Staat mischt sich nicht in religiöse Angelegenheiten ein, aber er sorgt für den religiösen Frieden.
Kontakt bei Fragen
Gesetzliche Grundlage
Kooperationen
Koordinationsstelle für Religionsfragen: Die Koordinationsstelle für Religionsfragen berät und verbindet Verwaltung, Politik, Religionsgemeinschaften und Bevölkerung. Sie pflegt Kontakte zu einzelnen Religionsgemeinschaften und Dachverbänden.
INFOREL - Information Religion: INFOREL ist eine virtuelle Informationsstelle, die über Religionen und weltanschauliche Bewegungen informiert. Ziel ist es, das Wissen über Religionen in der Öffentlichkeit zu erweitern und zu vertiefen.
Runder Tisch der Religionen
Der Runde Tisch der Religionen wurde 2007 gegründet und trifft sich mehrmals jährlich. Er besteht aus Mitgliedern verschiedener Kirchen und Religionsgemeinschaften: Aus in den beiden Basel öffentlich-rechtlich anerkannten sowie die in Basel-Stadt kantonal anerkannten Gemeinschaften, den beiden Dachverbänden Evangelische Allianz und Basler Muslim Kommission, der Serbisch-orthodoxen Kirche, der Islamischen Gemeinschaft Bosniens, des Hindutempels Basel, einiger Buddhistischen Gemeinschaften und der Baha’i-Gemeinde.
Die Koordinationsstelle für Religionsfragen leitet den Runden Tisch. Die Mitglieder diskutieren aktuelle Themen und Anliegen. Die Integrationsfachstellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bilden die Trägerschaft.
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2023
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2022
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2021
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2020
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2019
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2018
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2017
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2016
- Jahresbericht des Runden Tisches der Religionen 2015
- Leitprinzipien des Runden Tisches der Religionen
- Empfehlung "Diskriminierung in und durch Religionsgemeinschaften" 2021
Woche der Religionen
Seit 2007 führt der Verein Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz IRAS COTIS die nationale Woche der Religionen durch. Jeweils Anfang November wird an zahlreichen Begegnungsanlässen und Veranstaltungen die religiöse Vielfalt in der Schweiz aufgezeigt. Die beiden Basel feiern die Eröffnung der Woche der Religionen seit 2009 gemeinsam. Weitere Veranstaltungen werden von verschiedenen religiösen und interreligiösen Institutionen organisiert.
Einbürgerung
Direkter Kontakt
Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht
Tel. 061 552 51 61
amib.buergerrecht@bl.ch
Allgemeines
Das Bürgerrecht in der Schweiz besteht aus drei Teilen: Aus der Schweizer Staatsangehörigkeit, dem Kantonsbürgerrecht und dem Gemeindebürgerrecht. Um Baselbieterin oder Baselbieter zu werden, müssen Bund, Kanton und Gemeinde zustimmen.
Das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) prüft seit dem 1. Januar 2019 alle Einbürgerungsanträge und bereitet mit der Petitionskommission die Beschlüsse des Landrates vor.
- Informationen Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht
- Informationen Staatssekretariat für Migration
Voraussetzungen
Formelle Voraussetzungen:
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) bei Antragsstellung.
- Mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt, davon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Mindestens 6 Jahre tatsächlicher Aufenthalt.
- 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft.
- In der Regel 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde. Genauere Auskünfte gibt der Bürgerrat oder Gemeinderat.
Materielle Voraussetzungen:
- Gute Integration.
- Vertrautheit mit schweizerischen Lebensverhältnissen.
- Keine Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Schweiz.
Die Bewerberin oder der Bewerber gilt als erfolgreich integriert, wenn sie bzw. er:
- mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 nach GER hat.
- Am sozialen Leben teilnimmt und Kontakt zur schweizerischen Bevölkerung pflegt.
- Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz, des Kantons und der Gemeinde hat.
- Am Wirtschaftsleben oder an der Bildung teilnimmt.
- Die freiheitlich-demokratische Staatsform der Schweiz schriftlich anerkennt.
- Die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet.
- Die Werte der Bundesverfassung respektiert.
- Den Ehepartner, die eingetragene Partnerin oder minderjährige Kinder bei der Integration unterstützt.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht vom 20. Juni 2014 (SR 141.0)
- Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht vom 17. Juni 2016 (SR 141.01)
- Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 21. Januar 1993
(SGS 110) - Reglement der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde
Links und Downloads
Auf dieser Seite finden Menschen mit Migrationsgeschichte sowie andere Interessierte nützliche Infos zum Leben und Arbeiten in der Schweiz und im Kanton Basel-Landschaft.
Information und Beratung
- Hallo Baselland - Informationen in 17 Sprachen für einen guten Start am neuen Wohnort
- Willkommen in der Schweiz - Informationsbroschüre des Bundes
- Ausländerdienst Baselland ald - Kompetenzzentrum Integration
- Zentrum für Integrationsförderung ZIF - Ansprechstelle zur Integrationsagenda
- Anlaufstelle Baselland - Rechtsberatung Asyl- und Ausländerrecht
- Jung und Alt - Übersichtsliste mit Angeboten für Jung und Alt
Bildung und Arbeit
- Laufbahnzentrum Baselland: Sprachkurse für Erwachsene
- Laufbahnzentrum Baselland: Neu in der Schweiz
- Datenbank des Kantonalen Sozialamts (KSA)
- berufsberatung.ch: Mehrsprachige Informationen zum Bildungssystem und Berufslaufbahnen
Frühe Förderung
- Webseite Frühe Förderung im Kanton Basel-Landschaft
- Informationen zur frühen Sprachförderung in Deutsch
- Konzept Frühe Förderung im Kanton Basel-Landschaft
- Evaluationsbericht der Angebote Früher Förderung im Kanton Basel-Landschaft
Zusammenleben
- Liste der Migrationsorganisationen und religiösen Gemeinschaften
in der Region Basel - Stopp Rassismus - Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung
- SRK Baselland - Integration
- Migrantinnen- und Migrantensession beider Basel