Sprachförderung
- Angebote und Massnahmen
Frühe Förderung fasst alle Angebote und Massnahmen, welche das Ziel haben, förderliche Strukturen und Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern von Geburt bis zum Eintritt in die Primarstufe bereitzustellen, zusammen. Frühe Förderung hat zum Ziel, allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozioökonomischen Status, gerechtere Bildungschancen zu ermöglichen.
- Austausch
Die persönliche Begegnung mit anderen Sprachen und Kulturen fördert die Freude am Lernen der Sprache und erweitert den Horizont. Basierend auf dem Lehrplan und der schweizerischen Strategie «Austausch und Mobilität» fördert der Kanton Basel-Landschaft Austauschprojekte für Schulklassen, Lehrpersonen und einzelne Schülerinnen und Schüler mit dem langfristigen Ziel, dass jede Schülerin und jeder Schüler während der Schulzeit mindestens an einem Austausch teilgenommen hat.
- Erziehungsberechtigte
Formen der Frühen Sprachförderung: Fachpersonen unterscheiden zwischen einer separativen und integrativen Sprachförderung.
- FAQs
- Frühe Sprachförderung
Kinder benötigen Sprache in allen Lebensbereichen – sei es beim Zusammenleben in der Familie, in pädagogischen Einrichtungen, beim Spielen mit anderen Kindern oder beim Lernen in der Schule. Die Grundlagen dafür werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt.
- Gemeinden
Das neue Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS, SGS 116) ermöglicht es den Gemeinden, ein selektives Sprachförderobligatorium einzuführen. Gleichzeitig wird kantonal eine flächendeckende, obligatorische Sprachstanderhebung bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt.
- Gesetzliche Grundlagen
Grundlegend für die Belange der Familien ist § 107 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft SGS 100.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Integration im Kanton Basel-Landschaft.
- Integrationsthemen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Integrationsangeboten im Kanton Basel-Landschaft. Erfahren Sie mehr über die Unterstützung für Gemeinden und über Themen wie Schutz vor Diskriminierung, religiöse Vielfalt und interkulturelles Dolmetschen.
- Kanton
Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung und Anwendung eines Sprachförderobligatoriums. Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich.
- Kindergarten & Primarschule
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: Mit dem Eintritt in den Kindergarten startet die Volksschulzeit. Nach 2 Jahren Kindergarten wechseln die Kinder in die Primarschule, die sie von der 1. bis zur 6. Klasse besuchen.
- Leistungserbringende
Sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende (Spielgruppen und KITAs) erhalten Unterstützung durch Kanton und Gemeinden.
- Sprachförderung Erwachsene
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- Übersetzungswesen
Informationen zum Übersetzungswesen im Kanton BL. Erfahren Sie mehr zur Arbeit als Behörden- und Gerichtsdolmetscher/in.
- Weiterführende Links
Allgemein; Aus-, Weiterbildung und Supervision; Publikationen