Frühe Förderung
- Angebote und Massnahmen
Frühe Förderung fasst alle Angebote und Massnahmen, welche das Ziel haben, förderliche Strukturen und Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern von Geburt bis zum Eintritt in die Primarstufe bereitzustellen, zusammen. Frühe Förderung hat zum Ziel, allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozioökonomischen Status, gerechtere Bildungschancen zu ermöglichen.
- Beratung
Beratung setzt bei Anliegen, Fragestellungen und Problemen des alltäglichen Lebens der Ratsuchenden und ihren Erfahrungen an. Beratung hat zum Ziel, die Ratsuchenden darin zu unterstützen, alternative Sichtweisen auf Lebenssituationen, Belastungen und Probleme zu erlangen sowie weiterführende Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
- Erziehungsberechtigte
Formen der Frühen Sprachförderung: Fachpersonen unterscheiden zwischen einer separativen und integrativen Sprachförderung.
- Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer
Die Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer ist das kantonale Kompetenzzentrum für Fragen rund um die Gleichstellung der Geschlechter.
- FAQs
- Frühe Förderung Baselland - Bessere Startchancen für alle Kinder
Unter früher Förderung werden alle Angebote und Massnahmen verstanden, welche das Ziel haben, förderliche Strukturen und Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern von Geburt bis zum Eintritt in die Primarstufe bereitzustellen. Frühe Förderung hat zum Ziel, allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozioökonomischen Status, gerechtere Bildungschancen zu ermöglichen.
- Frühe Sprachförderung
Kinder benötigen Sprache in allen Lebensbereichen – sei es beim Zusammenleben in der Familie, in pädagogischen Einrichtungen, beim Spielen mit anderen Kindern oder beim Lernen in der Schule. Die Grundlagen dafür werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt.
- Gemeinden
Das neue Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS, SGS 116) ermöglicht es den Gemeinden, ein selektives Sprachförderobligatorium einzuführen. Gleichzeitig wird kantonal eine flächendeckende, obligatorische Sprachstanderhebung bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt.
- Heilpädagogische Früherziehung
Zeigen sich bei einem Kind Auffälligkeiten in der sprachlichen, motorischen, emotionalen, sozialen, geistigen und/oder Wahrnehmungsentwicklung, kann die Kinderärztin oder der Kinderarzt das Kind einem anerkannten Fachzentrum für heilpädagogische Früherziehung zuweisen, welches eine Abklärung vornimmt.
- Integrationsthemen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Integrationsangeboten im Kanton Basel-Landschaft. Erfahren Sie mehr über die Unterstützung für Gemeinden und über Themen wie Schutz vor Diskriminierung, religiöse Vielfalt und interkulturelles Dolmetschen.
- Kanton
Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung und Anwendung eines Sprachförderobligatoriums. Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich.
- Kinder- und Jugendhilfe
Der Begriff «Kinder- und Jugendhilfe» bezeichnet Angebote, Dienste und Einrichtungen, die ergänzend zu Schule und Familie, die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen gestalten.
- Kindergarten & Primarschule
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: Mit dem Eintritt in den Kindergarten startet die Volksschulzeit. Nach 2 Jahren Kindergarten wechseln die Kinder in die Primarschule, die sie von der 1. bis zur 6. Klasse besuchen.
- Leistungserbringende
Sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende (Spielgruppen und KITAs) erhalten Unterstützung durch Kanton und Gemeinden.
- Weiterführende Links
Allgemein; Aus-, Weiterbildung und Supervision; Publikationen