Grundstück
- Altlasten
Ist der Untergrund eines Ortes mit Abfällen belastet und kann diese Belastung eingegrenzt werden, so handelt es sich um einen belasteten Standort.
- Bau und Boden
Übersicht über alle Publikationen und Statistiken des Amts für Daten und Statistik BL zum Themenbereich "Bau und Boden".
- Bauen auf belasteten Standorten
Soll ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort durch ein Bauvorhaben verändert werden, gibt Artikel 3 der Altlasten-Verordnung (AltlV) die Rahmenbedingungen vor. Massgebend ist hierbei der altlastenrechtliche Status eines Standorts.
- Bodenrecht
Mit dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) soll das bäuerliche Grundeigentum gefördert und der Familienbetrieb als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion gestärkt werden.
- Grundbuchamt
Grundbuchamt Basel-Landschaft
- Kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR)
Das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR) enthält Informationen zu allen Gebäuden und Wohnungen im Kanton. Das Register dient als Referenzsystem für die darin erfassten Gebäude- und Wohnungsdaten.
- Kataster der belasteten Standorte
Standorte, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, müssen in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen werden (Art. 5 AltlV).
- Pachtrecht
Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht regelt die Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben.
- Veräusserung / Teilung
Die Veräusserung oder Teilung eines im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Grundstücks ist bewilligungspflichtig (Art. 32dbis USG).
- Wohnbauförderung
Der Kanton Basel-Landschaft bezweckt mit dem Wohnbauförderungsgesetz (WBFG) die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise, welche sich in bescheidenen oder mittleren finanziellen Verhältnissen befinden.