Informationen zum Schutzstatus S
Der Schweizer Bundesrat hat am 11. März 2022 beschlossen, allen wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt zu gewähren.
Der Schutzstatus ist jeweils für ein Jahr gültig. Seit März 2022 hat der Bundesrat den Schutzstatus bereits zwei Mal verlängert. Der Schutzstatus S dauert aktuell bis 4. März 2026.
Online Registrierung und Informationen beim Staatssekretariat für Migration (SEM)
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt allen Geflüchteten aus der Ukraine so schnell wie möglich ein Gesuch für die Gewährung von vorübergehendem Schutz einzureichen. Das Gesuch können Sie online einreichen.
Weitere Informationen und Aktuelles finden Sie zudem auf der Webseite des SEM.
Wo können sich Schutzsuchende bei Fragen hinwenden?
Als erste Ansprechstelle bei Fragen zur Unterstützung und Unterbringung ist immer Ihre Gemeinde. Ergänzend steht das kantonale Sozialamt bei Fragen zur Verfügung.
Telefon: 061 552 60 05
Schalter- und Telefonzeiten:
Montag bis Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen, das heisst, Sie dürfen arbeiten. Sie benötigen dazu eine Bewilligung. Diese muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KIGA.
Informationen rund um die Arbeitssuche in der Schweiz finden Sie auf der Webseite des SEM.