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Hilfen zur Erziehung
Unter Hilfen zur Erziehung versteht man intensive Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die besonders belasteten Familien Hilfe bieten. Hilfen zur Erziehung unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und begleiten junge Menschen bei der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben und der Wahrnehmung ihrer Verwirklichungschancen. Als Orientierung über die Leistungsangebote hat das AKJB in Zusammenarbeit und mit Einbezug von unterschiedlichen Quellen und Stellen Entwicklungsschwerpunkte erarbeitet, welche jeweils für vier Jahre Gültigkeit haben. Die fünf Entwicklungsschwerpunkte 2022-2025 sind folgende:

1. Förderung und Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit
In den Ergänzenden Hilfen zur Erziehung ist eine verstärkte Zusammenarbeit in und zwischen den Bereichen und Institutionen der Sozialpädagogik, Pädagogik und Psychologie, Psychiatrie sowie weiteren Disziplinen anzustreben. Nur dadurch kann die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, welche oftmals familiär und/oder schulisch stark belastet sind und psychische Probleme oder Psychiatrie-Erfahrung mit sich bringen, bestmöglich gefördert werden.

2. Übertritts- und Schnittstellengestaltung
Eintritte, interne Übertritte und Austritte (Leaving Care) sollen besser vorbereitet und nachhaltiger gestaltet werden. Dabei fällt den Bezugspersonen eine wichtige Rolle zu. Es sind flexible, modulare und kombinierte Leistungen gefragt. Gestaltet werden diese auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung, welche die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien im Verlauf der Zeit bedarfsgerecht unterstützen können.

3. Tragfähigkeit und Beziehungskontinuität
Tragfähige Leistungen sollen abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen entwickelt und angeboten werden. Zentral für qualitativ hochstehende Leistungen ist, dass das qualifizierte und regelmässig weitergebildete Fachpersonal eine tragfähige Beziehung mit den Kindern und Jugendlichen aufbauen und kontinuierlich pflegen kann.

4. Rechte und Pflichten
Gemäss UN-Kinderrechtskonvention sollen Kinder und Jugendliche beim Eintritt, während des Leistungsbezugs sowie beim Austritt von stationären und ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in angemessener Sprache über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Dazu gehört das Recht auf Mitwirkung (Partizipation) der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen, welche ihre Rechte und Pflichten betreffen.

5. Datenmanagement
Die zuverlässige und korrekte Erfassung von Daten ist die Grundlage jeder auswertenden Statistik. Datenauswertungen führen in den Leistungsangeboten und beim AKJB zu datengestützten Entscheiden sowohl bezüglich den betreuten Kindern, Jugendlichen und Familien als auch bezüglich der Entwicklung der Leistungsangebote. Bei der Datenerfassung und Bewirtschaftung muss der Datenschutz personenbezogener Daten gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (SGS 162) gewährleistet werden. Die Erhebung von Daten und die Verarbeitung sollen auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Die Einrichtungen sollen die Wichtigkeit der korrekten Erfassung von Daten verstärkt erkennen und umsetzen. Das AKJB beteiligt sich an den Vorbereitungen zur Erarbeitung einer nationalen Statistik für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche durch das Bundesamt für Justiz.
Kantonales Angebot verschiedener Hilfen zur Erziehung
Der Kanton Basel-Landschaft ermöglicht bei entsprechenden Voraussetzungen den Zugang zu folgenden Hilfen zur Erziehung:
Sozialpädagogische Familienbegleitung
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist eine aufsuchende, ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei besonderen Belastungen unterstützt. Dabei ist der Fokus auf die Erweiterung der elterlichen Erziehungskompetenzen, auf das Kindeswohl und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet. SPF wird im Haushalt beziehungsweise im Lebensumfeld der Familien durch Fachpersonen erbracht. SPF ist auch vor, während oder nach der stationären Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder in einem Heim möglich.
Pflegeeltern geben Kindern und Jugendlichen, die für eine gewisse Zeit oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ein zweites Zuhause. Sie sind für die tägliche Erziehung der Pflegekinder verantwortlich und bieten ihnen einen Familienalltag sowie Unterstützung auf ihrem Weg durchs Leben.
Reicht eine Sozialpädagogische Familienbegleitung nicht aus und ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie nicht indiziert, kann eine Unterbringung in einem Heim angezeigt sein. Einige Heime bieten auch die Möglichkeit einer internen Beschulung oder einer stationären Berufsintegration. Viele Heime bieten nach dem Austritt die Möglichkeit einer Nachbetreuung. Möglich sind auch Entlastungsaufenthalte für Kinder mit Behinderung.
Wann ist eine Hilfe zur Erziehung notwendig?
Eine Hilfe zur Erziehung wird in Betracht gezogen, wenn andere familienstützende oder -entlastende Massnahmen nicht genügen und das Kindswohl nicht ausreichend gewährleistet ist. Sie bedeutet einen starken Eingriff in die Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen sowie seiner Familie und wird deshalb nur dann eingesetzt, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen oder möglich sind. Dies gilt ganz besonders für die stationären Hilfen zur Erziehung (Unterbringung in Pflegefamilien und Heimen). Hilfen zur Erziehung können mit den Eltern vereinbart oder behördlich angeordnet werden.
Wer finanziert Hilfen zur Erziehung?
Da es sich sowohl bezüglich Eingriff in die Familien als auch bezüglich Kosten um intensive Leistungen handelt, setzt der Zugang zu diesen Hilfen bzw. deren Finanzierung durch den Kanton eine Indikation durch eine ermächtigte Fachstelle oder eine Anordnung durch eine Behörde sowie die Kostengutsprache durch den Kanton voraus. Der Kanton gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Die Unterhaltspflichtigen beteiligen sich nach Massgabe ihrer finanziellen Leistungskraft an den Kosten.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Beiträge an Hilfen zur Erziehung