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Für Kantonsmitarbeitende
Der Kanton Basel-Landschaft steht für die Gleichstellung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Dazu hat er verschiedenste Bereiche im Blick – von flexibler Arbeitszeit und Jobsharing über gendersensiblen Kaderzugang bis zu geschlechtergerechter Sprache. In der Zukunftsstrategie Gleichstellung 2021-2024 bündelt er weitere konkrete Massnahmen.
Der Kanton Basel-Landschaft engagiert sich nach innen und aussen für die tatsächliche Gleichstellung: Nach innen, indem er sich für betriebliche Gleichstellung der Mitarbeitenden einsetzt. Nach aussen, indem er bei seiner Politik immer auch die tatsächliche Gleichstellung der Baselbieter Bevölkerung in allen Lebensbereichen im Auge hat. Als grösste Arbeitgeberin in Baselland stellt sich der Kanton damit vielfältigen Aufgaben.
Gleichstellung BL unterstützt den Kanton in seinem Doppelauftrag als Kompetenzzentrum: Sie überprüft kantonale Erlasse und Massnahmen, berät Behörden, Unternehmen und Private zu Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann und leistet Öffentlichkeitsarbeit.
Ausschliesslich an Kantonsmitarbeitende richtet sich Gleichstellung BL in den Einführungen für neue Mitarbeitende, in der Prävention zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und bei der Mitarbeit oder in Stellungnahmen zu Personalmassnahmen. Weitere Informationen zu Prävention von und Umgang mit sexueller Belästigung finden Sie auf der Seite «Sexuelle Belästigung: Was tun?».
Die betriebliche Gleichstellungspolitik des Kantons Basel-Landschaft beruht auf vier Eckpfeilern: einer gleichstellungsfreundlichen Arbeitsgestaltung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, dem offenen Zugang zu Karrieren und der Darstellung von Gleichstellung in Sprache, Bildern und Statistik.
Zudem setzen alle Direktionen sowie die Landeskanzlei die Zukunftsstrategie Gleichstellung 2021-2024 um.
Die betriebliche Gleichstellungspolitik des Kantons Basel-Landschaft setzt sich aus einem Paket von konkreten Massnahmen zusammen:
Alle sollen die Möglichkeit haben, sowohl berufliche als auch ausserberufliche Verpflichtungen und Aufgaben zu übernehmen. Für diese Vereinbarkeit sowie für die Work-Life-Balance ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit grundlegend. Der Kanton bietet eine Reihe von familienfreundlichen Optionen – etwa Telearbeit, Jahresarbeitszeit und Ferieneinkauf.
Details dazu finden Sie beim Personalamt: Arbeitszeiten.
Der Verein Familycare Basel berät die Mitarbeitenden des Kantons BL zur Betreuung von Angehörigen – sowohl von Kindern wie auch von Betagten.
Ist Betreuung einer/eines Angehörigen oder einer im gleichen Haushalt lebenden Person notwendig, gewährt der Kanton BL als Arbeitgeber bezahlten Kurzurlaub (maximal 5 Arbeitstage pro Fall, insgesamt maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr).
Details dazu finden Sie beim Personalamt sowie in der Verordnung zum Personalgesetz, § 48 Bst. c.
Bei der Geburt eines Kindes haben Mitarbeiterinnen der kantonalen Verwaltung Anspruch auf 14-16 Wochen bezahlten Urlaub. Ausserdem können sie einen unbezahlten Urlaub bis maximal ein Jahr nach der Geburt beziehen. Väter haben Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen bei voller Lohnzahlung - zu beziehen innert sechs Monaten ab Geburt. Zudem können sie einen unbezahlten Vaterschaftsurlaub von bis zu 12 Wochen innert des ersten Lebensjahrs beantragen. Bei einer Adoption haben Eltern einen Anspruch auf 8 Wochen bezahlten Urlaub.
Details dazu finden Sie in der Verordnung über den Elternurlaub, in der Broschüre «Personalrecht im Überblick» (Kapitel 5) sowie beim Personalamt: Ferien und Urlaub (zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Adoptionsurlaub).
Um Gleichstellung, Diversität und Innovation zu fördern, legt der Kanton Basel-Landschaft Wert auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter. Dabei sind alle Funktionen und Hierarchiestufen im Fokus. Siehe Merkblatt zur ausgewogenen Besetzung von strategischen Führungsgremien und Broschüre «Personalrecht im Überblick» (Kapitel 9). Eine ausgewogene Besetzung seiner Kommissionssitze verfolgt der Regierungsrat auch mit einem Richtwert von mindestens 30 % eines Geschlechts.
Gleichstellung, Diversität und Inklusion nachhaltig in Organisationen verankern: Dazu hat sich die Methode des «Gleichstellungs-Controllings» etabliert. Es verwendet gängige Management-Instrumente und fördert eine «inklusive» Unternehmenskultur: Menschen mit verschiedensten Hintergründen und Qualitäten sind einbezogen in die Arbeitsabläufe. Dabei sorgen die Führungskräfte für Gleichstellung im Betrieb. Die definierten Ziele des Gleichstellungs-Controllings werden regelmässig evaluiert.
Der Kanton Basel-Landschaft ist Mitglied des Vereins Gleichstellungs-Controlling. Der Verein bezweckt die Verbreitung, Anwendung und Weiterentwicklung des Gleichstellungs-Controllings. Siehe auch Zukunftsstrategie Gleichstellung.
Doppelte Kompetenz und zugleich weniger Arbeitszeit pro Person: «Jobsharing» ist eine Massnahme, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern. Sie bietet mitunter Müttern und Vätern die Chance, trotz Betreuungsaufgaben eine qualifizierte Arbeitsstelle und Führungsverantwortung zu übernehmen. Der Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber führt dieses Arbeitsmodell, auch im Kaderbereich.
Die Plattform «Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel» hat Tipps für erfolgreiches Jobsharing erarbeitet.
Bei Fragen zur Kinderbetreuung können sich Mitarbeitende des Kantons BL an den Verein Familycare Basel wenden: Er bietet professionelle Beratung. Details dazu finden Sie beim Personalamt.
Für Details zur Betreuung im Krankheitsfall: siehe Stichwort «Care».
Kommissionen des Regierungsrats und weitere Arbeitsgremien
Frauen wie Männer sollen angemessen vertreten sein in Entscheidungsgremien. Mit der Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen verpflichtet sich der Kanton Basel-Landschaft, dass beide Geschlechter jeweils mindestens 30 % der Kommissionssitze einnehmen, die vom Regierungsrat gewählt werden. Die Landeskanzlei veröffentlicht die Zahlen, Gleichstellung BL berät und erstellt einen Monitoringbericht. Der Kanton macht auch Empfehlungen für die Besetzung von strategischen Führungsgremien.
Frauen verdienen in der Nordwestschweiz im Schnitt rund 18 % weniger pro Monat als Männer (Mittelwert). Wie diese Ungleichheit zustande kommt, ob sie erklärbar oder diskriminierend ist, erklärt Gleichstellung BL unter Lohngleichheit.
Die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) und das Gleichstellungsgesetz (Art. 3) verpflichten auch den kantonalen Arbeitgeber zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Seine Lohnpolitik gewährt, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten (vgl. Lohn und Zulagen).
Auf der «Plattform Lohngleichheit» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) finden sich umfassende Angaben: unter anderem Informationen für Arbeitnehmende, Lohnrechner, Statistiken und Einblicke in das Engagement des öffentlichen Sektors.
Die «Charta der Lohngleichheit» manifestiert den Willen von Bund, Kantonen und Gemeinden, sich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane für die Lohngleichheit einzusetzen. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Charta unterzeichnet – und auch Baselbieter Gemeinden, z. B. Binningen, Arlesheim, Liestal, Reinach, Münchenstein, Birsfelden, Oberwil.
Kennzahlen der Personalstatistik lassen Rückschlüsse auf die Gleichstellung von Mitarbeitenden zu. Die Direktionen besprechen jährlich mit Gleichstellung BL, wie sich das Geschlechterverhältnis entwickelt.
Das Statistische Amt BL veröffentlicht ausgewählte Zahlen zum «Kantonspersonal» im Zahlenfenster.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. Detaillierte Informationen zu Prävention und Umgang finden Sie auf der Seite «Sexuelle Belästigung: Was tun?».
Für Fälle von sexueller Belästigung hat der Kanton Vertrauenspersonen bezeichnet: An sie können sich beim Kanton angestellte Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte wenden. Sie stehen auch externen Drittpersonen zur Verfügung, die von Kantonsmitarbeitenden belästigt werden. Die Vertrauenspersonen zeigen Handlungsoptionen auf und beraten vertraulich. Gleichstellung BL schult die Vertrauenspersonen und berät die Verwaltung sowie Arbeitnehmende.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zum Schutz der sexuellen Integrität.
Weitere Details dazu finden Sie in der Broschüre «Personalrecht im Überblick» (Kapitel 10).
Sprache
Wer in geschriebenen oder gesprochenen Texten nicht vorkommt, wird auch in der Realität oft vergessen und übergangen. Entsprechend wichtig ist, in der Sprache alle Geschlechter zu berücksichtigen. Hilfreich ist der Sprachleitfaden von Gleichstellung BL: «Sprache für alle». Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über Richtlinien zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in der Verwaltung und im Gesetz.
Weitere Sprachleitfäden finden Sie unter Sprache.
Offene Stellen in der Verwaltung sind geschlechtsneutral auszuschreiben (siehe §11 Abs. I im Personalgesetz). Das Merkblatt «Mehr Talente erreichen» gibt Tipps, damit Ihre Stellenausschreibung alle anspricht.
Die Berufswahl und die Lebensplanung von Jugendlichen orientieren sich vielfach an Geschlechts-Stereotypen. Jährlich findet dazu der Zukunftstag BL statt. Er bietet den Baselbieter Kindern von der 5. Primar- bis zur 3. Sekundarschulklasse Gelegenheit, sich mit ihrer Zukunft auseinanderzusetzen und praktische Erfahrungen in Wirtschaft, Haushalt und Freiwilligenarbeit zu machen. Der Zukunftstag BL findet jeweils am zweiten Donnerstag im November statt.
In enger Kooperation mit Schulen und Betrieben unterstützt der kantonale Arbeitgeber eine offene Laufbahnorientierung:
Kinder der 6. Primarschulklasse können «die Welt der Arbeit entdecken»: Sie begleiten Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung (Eltern, Tanten, Göttis oder weitere Bezugspersonen) einen Tag zur Arbeit und erleben, dass ganz verschiedene Menschen zusammenarbeiten. Idealerweise begleiten Mädchen ihren Vater oder eine andere männliche Bezugsperson und Jungen ihre Mutter oder eine andere weibliche Bezugsperson. Nehmen Sie Ihre Tochter, Nichte, Patentochter oder Ihren Sohn, Neffen, Patensohn mit!
Kindern der 1. Sekundarschulklasse bietet die Verwaltung am selben Tag ein reiches Angebot an «Seitenwechseln» in Berufe und Arbeitsfelder, die traditionellerweise dem anderen Geschlecht zugeordnet werden. Ermutigen auch Sie Mädchen und Jungen, bestehende Bilder zu hinterfragen und eigene Berufsvorstellungen zu entwickeln. Aufgrund von persönlichen Interessen – nicht Geschlechter-Klischees.
Details finden Sie unter Zukunftstag BL.