- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
- Kind und Jugend
- Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Der Begriff «Kinder- und Jugendhilfe» bezeichnet Angebote, Dienste und Einrichtungen, die ergänzend zu Schule und Familie, die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen gestalten. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe, eröffnen Kindern und Jugendlichen Lern- und Bildungsgelegenheiten ausserhalb der Schule und wirken insgesamt darauf hin, dass Kinder und Jugendliche günstige Bedingungen des Aufwachsens vorfinden. Das Kinder- und Jugendhilfesystem setzt sich aus einem Mix von öffentlichen und privaten Organisationen und Institutionen zusammen, die vielfältige Leistungen erbringen.
Die Kinder- und Jugendhilfe fokussiert sowohl auf Unterstützung im Alltag als auch auf Hilfeleistungen in besonders herausfordernden und belastenden Situationen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird nicht erst dann zuständig, wenn schwerwiegende Auffälligkeiten oder Probleme wahrgenommen werden, sondern richtet sich an alle Familien, Kinder und Jugendliche mit ihren je unterschiedlichen Unterstützungserfordernissen.
Das Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft lässt sich mit der untenstehenden Pyramide darstellen. Es umfasst verschiedene Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien in den vier Leistungsbereichen «allgemeine Förderung», «Beratung und Unterstützung», «ergänzende Hilfen zur Erziehung» und «Abklärung und Fallführung». Der unterste, graue Teil der Pyramide zeigt, dass die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen durch vielfältige Faktoren beeinflusst werden, welche in die Zuständigkeit der verschiedenen Politikbereiche fallen.
Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton

Gute Kinder- und Jugendhilfe antwortet differenziert und angemessen auf eine fallspezifische Bedarfslage. Deshalb ist es von Vorteil, wenn ein Kinder- und Jugendhilfesystem über eine breite Palette unterschiedlicher Leistungen verfügt, die von erfahrenen und gut ausgebildeten Fachpersonen auf die individuellen Bedarfslagen und Lebenswelten der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien abgestimmt werden.
Kanton und Gemeinden verantworten die Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam. Auf Kantonsebene sind an der Finanzierung, Organisation oder Ausführung der Kinder- und Jugendhilfe vier Direktionen (BKSD, VGD, SID, FKD) beteiligt sowie auf Gemeindeebene alle 86 Gemeinden. Die Leistungen werden entweder in eigener Regie erbracht oder es sind private Leistungserbringende vom Kanton oder den Gemeinden damit beauftragt. Bei einigen Hilfen haben der Kanton und die Gemeinden Aufgaben, welche aufeinander abgestimmt werden müssen. Auch beim Zugang zu Hilfen und bei deren Finanzierung greifen die Aufgaben von Gemeinden und Kanton ineinander. Damit die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft wirksam ist, muss die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kanton und privaten Trägern funktionieren.
Beteiligte kantonale Fachbereiche
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD): | Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote |
Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen | |
Amt für Volksschulen | |
Schulpsychologischer Dienst | |
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD): | Gesundheitsförderung Baselland |
Sicherheitsdirektion (SID): | Fachbereich Kindes- und Jugendschutz |
Fachbereich Familien | |
Fachbereich Integration | |
Jugendanwaltschaft | |
Finanz- und Kirchendirektion (FKD): | Kantonales Sozialamt |
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Ziel der kantonalen Kinder- und Jugendhilfe ist, dass alle Kinder, Jugendlichen und Familien des Kantons bei Bedarf rechtzeitig die passende Unterstützung erhalten. Der Kanton Basel-Landschaft hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen und sieht für die kommenden Jahre weitere Entwicklungsschritte vor.
Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendhilfe ist der «Bericht über die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft mit zehn Handlungsempfehlungen», welche eine überdirektionale Arbeitsgruppe im Auftrag des Regierungsrates erarbeitete und dessen Umsetzung der Regierungsrat 2013 beschloss. Das Dokument «Kinder- und Jugendhilfe: Aktualisierte Planung der Entwicklung» vom September 2020 ist eine Fortsetzung dieser Arbeit. Es gibt einen Überblick über die Meilensteine der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe der vergangenen Jahre und beschreibt die geplante Entwicklung der kommenden Jahre (2020-2025).