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Zeugnis / Promotion
Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrpersonen in allen Stufen der Volksschule regelmässig beurteilt. Das Ergebnis dieser Beurteilung findet sich im Zeugnis wieder und bildet die Grundlage für den Beförderungsentscheid (Promotion).In der Primarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende der 1. Klasse einen Lernbericht.
Ab der 2. Klasse wird die Leistungsbeurteilung in einem Zeugnis dokumentiert – mehrheitlich in Wortform durch so genannte Prädikate. Das Zeugnisprädikat sagt aus, ob das Kind die Grundanforderungen in einem Fachbereich am Ende der Beurteilungsperiode erreicht oder ob es diese sogar übertrifft.
In der 3. bis 6. Primarschulklasse werden die Leistungen in den promotionsrelevanten Fächern (Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch und Gesellschaft) mit jeweils einer Note in einem Zeugnis ausgewiesen.

In der Sekundarschule erfolgt die Beurteilung im Zeugnis ausschliesslich anhand von Noten. Die Zeugnisnoten stellen die Beurteilung der Schülerleistungen in Form von Ziffern dar. Zeugnisnoten reichen von 6 (höchste Note) bis 1 (schwächste Note). Sie drücken aus, in welchem Mass die Schülerin oder der Schüler die angestrebten Lernziele in einem Fach erreicht hat.
Im Folgenden finden Sie stufenspezifische und detailliertere Informationen:
Kindergarten / 1. & 2. Klasse der Primarschule
Im Kindergarten wird kein Zeugnis ausgestellt. Die Kinder erhalten am Ende der Kindergartenzeit eine Unterrichtsbestätigung.
Am Ende der 1. Klasse der Primarschule wird ein ressourcenorientierter Lernbericht ausgestellt. Erst am Ende der 2. Klasse der Primarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Beurteilung erfolgt in sämtlichen Fachbereichen gemäss Lehrplan mit Prädikaten. Beförderungsrelevant sind die Fachbereiche Deutsch und Mathematik. Bei Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung liegt dem Zeugnis ein Lernbericht bei.
3. bis 6. Klasse der Primarschule
Am Ende der 3., 4. und 5. Klasse der Primarschule wird ein Zeugnis mit dem Entscheid über die Beförderung oder Nichtbeförderung ausgestellt. In der 6. Klasse der Primarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis ohne Beförderungsentscheid.
Im Zeugnis werden die Fachbereiche Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch, Gesellschaft mit einer Note ausgewiesen, die anderen Fachbereiche gemäss Lehrplan mit Prädikaten. Bei Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung liegt dem Zeugnis ein Lernbericht bei.
Sekundarschule
Am Ende der 1. und 2. Klasse der Sekundarschule wird ein Zeugnis mit dem Entscheid über die Beförderung oder Nichtbeförderung ausgestellt. In der 3. Sekundarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler im Januar und Juni ein Zeugnis ohne Beförderungsentscheid.
Im Zeugnis sind die während des Schuljahres bzw. in der 3. Klasse während eines Semesters erbrachten Leistungen in Form von Noten zusammengefasst. Benotet werden die Fachbereiche sowie die Frei- und Wahlpflichtfächer gemäss Lehrplan. Bei Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung liegt dem Zeugnis ein Lernbericht bei.
Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszertifikat.
- Elterninformation Abschlusszertifikat (in Bearbeitung)
- Handreichung Abschlusszertifikat (in Bearbeitung)
Im Anschluss an die obligatorische Schulzeit ist ein Übertritt in eine Berufslehre, in ein Brückenangebot oder – bei genügend guten Leistungen– in eine weiterführende Schule möglich.
Spezielle Förderung
Eine individuelle Lernzielsetzung ist in sämtlichen Fächern sowohl im Rahmen der Speziellen Förderung als auch der Sonderschulung möglich. Der Lehrplan ist verbindlich. Besondere Begabungen oder Schwierigkeiten werden erfasst und entsprechende Fördermassnahmen eingeleitet. Werden die vorgegebenen Stufenziele aufgrund des besonderen Bildungsbedarfs in einem oder mehreren Fächern nicht erreicht oder übertroffen, können bei Vorliegen einer SPD- oder KJP-Indikation individuelle Lernziele vereinbart werden. Es werden in allen Fächern - auch mit individuellen Lernzielen - Prädikate bzw. Noten gesetzt. Die Note bzw. das Prädikat wird mit einem Sternsymbol (* für individuelle, reduzierte Lernziele oder ** für individuelle, erweiterte Lernziele) gekennzeichnet. Dem Zeugnis ist ein Lernbericht beizulegen. Dieser erfasst die individuell, reduzierten oder die individuell, erweiterten Lernziele und deren Erreichung.
Umgang mit fehlenden Deutschkenntnissen
Für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die beim Eintritt in die Volksschule noch nicht drei Jahre im deutschen Sprachgebiet wohnhaft gewesen sind oder über wenig Deutschkenntnisse verfügen, entscheidet der Klassenkonvent nach dem 1. Schuljahr im deutschen Sprachgebiet über die Beförderung aufgrund einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers ohne Prädikate und Noten. In den beiden folgenden Schuljahren entscheidet der Klassenkonvent auf der Grundlage des Berichts zum Sprachstand Deutsch als Zweitsprache, ob das Zeugnis aufgrund einer Gesamtbeurteilung oder/und mittels Prädikaten und Noten erfolgt. Dem Zeugnis ist ein Bericht über den Sprachstand in der Schulsprache und über die Entwicklungsperspektiven beizulegen.