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Umsetzung des Pflegeartikels
Umsetzung des Pflegeartikels (1. Etappe, Ausbildungsoffensive)

Am Anfang stand die Volksinitiative, die sogenannte «Pflegeinitiative», welche vom Volk im Jahr 2021 angenommen wurde und zu einem neuen Artikel in der Bundesverfassung (Art. 117 b BV) führte.
Die Initiative soll dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnen, indem der Pflegeberuf attraktiver gemacht und nachhaltig gestärkt wird. Die kantonalen Umsetzungsarbeiten zum verfassungsrechtlichen Pflegeartikel beruhen wiederum auf bundesrechtlichen Vorgaben. Der Bund seinerseits entschied damals, den Pflegeartikel in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe - die Ausbildungsoffensive - steht im Zentrum nachstehender Ausführungen. Die Ausbildungsoffensive läuft insgesamt acht Jahre.
Die Rechtsetzungsarbeiten zur Ausbildungsoffensive wurden mit der rückwirkenden Inkraftsetzung des neuen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) und der dazugehörigen Verordnung (Vo EG BGFAP) per 1. Juli 2024 abgeschlossen. Die Inhalte wurden in einem bikantonalen Projekt gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet. Die Wirkungskontrolle und die Erarbeitung allfälliger Anpassungen der Fördermassnahmen werden in den nächsten acht Jahren durchgeführt.
Ziel sämtlicher kantonal erarbeiteter Massnahmen ist die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse der diplomierten Pflegefachpersonen (HF/FH). Die Pflegeinitiative beruht auf Fördermassnahmen von diplomierten Pflegefachpersonen. Finanziert wird sie durch Bundes- und Kantonsgelder.
Die Ausbildungsoffensive soll ihre Wirkung in drei Handlungsfeldern entfalten:
Förderung der praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
- Die Fördermassnahmen fokussieren sich auf Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Pflegeleistungen nach der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es aktuell 80 Einrichtungen (Spitäler, APHs und Spitex-Betriebe), die somit neu direkt vom Kanton verpflichtet sind, eine gewisse Anzahl an FaGe und Pflegefachpersonen (FH/HF) auszubilden. Dafür erhalten die Einrichtungen für effektiv erbrachte praktische Ausbildungsleistungen Förderbeiträge vom Kanton.
Individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge Pflege)
- Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden der Pflege an höheren Fachschulen und Fachhochschulen (HF/FH). Es sollen vor allem Quereinsteigende motiviert werden, ein Studium zu beginnen.
Beiträge an die Höhere Fachschule für Projekte und Massnahmen (Projekte BzG)
- Die Massnahmen in diesem Handlungsfeld stärken das Bildungszentrum Gesundheit (BzG) in Münchenstein im Bereich des Pflegestudiums mit finanziellen Mitteln. Ziel ist, insbesondere Ausbildungsabbrüche verringern zu können. Dazu sind bereits 13 Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der HF und zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beim Bund eingereicht und bewilligt worden.
Die Koordination der Umsetzung der Ausbildungsoffensive wird im Kanton Basel-Landschaft vom Amt für Gesundheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wahrgenommen. Die Anträge und Ausbildungsbeiträge werden extern durch die neu geschaffene Stelle Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt abgewickelt.
Neben der eigentlichen Ausbildungsoffensive ist es durch eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes für Pflegefachpersonen neu möglich, Leistungen eigenständig (ohne ärztliche Verordnung) abzurechnen. Zudem lanciert der Bund im Rahmen der Umsetzung der 1. Etappe das Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung». Der Bund führte ausserdem das Nationale Monitoring Pflegepersonal ein. Das Monitoring überprüft regelmässig und langfristig die Wirkung der im Rahmen der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen, indem systematisch und objektiv Daten erhoben werden.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Umsetzung des Pflegeartikels noch nicht abgeschlossen ist. Mit der zweiten Etappe sollen die Arbeitsbedingungen und die berufliche Entwicklung in der Pflege verbessert werden. Die Botschaft zur zweiten Etappe wird voraussichtlich im Frühsommer 2025 ans Parlament überwiesen.
Kontakt
Caroline Brugger, Projektleiterin, Amt für Gesundheit des Kantons Basel-Landschaft, Email starkepflege@bl.ch
Gesetzliche Grundlagen
Im Kanton Basel-Landschaft sind das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) und die dazugehörige Verordnung rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen betrifft die zweite Etappe der Umsetzung des Pflegeartikels 117b der Bundesverfassung. Der Bund hat die Vernehmlassung dazu abgeschlossen und wertet diese zur Zeit aus. Weitere Informationen zur Bundesvorlage und zur Stellungnahme der Kantone finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Medienmitteilungen und Arbeiten im Kanton Basel-Landschaft
19. September 2024 Verfassungsartikel Pflege: Die Ausbildungsoffensive beginnt
12. Dezember 2023 Aktueller Stand der Umsetzung
06. September 2023 Aktueller Stand der Umsetzung
04. Juli 2023 Aktueller Stand der Arbeiten und der Arbeitspakete
25. April 2023 Aktueller Stand der Arbeiten und der Arbeitspakete
13. Januar 2023 Umsetzung des Pflegeartikels in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Übersicht zum Stand per Ende 2024
Am Anfang stand die Volksinitiative, die sogenannte «Pflegeinitiative», welche vom Volk im Jahr 2021 angenommen wurde und zu einem neuen Artikel in der Bundesverfassung (Art. 117 b BV) führte. Die daraus folgenden kantonalen Umsetzungsarbeiten beruhen wiederum auf bundesrechtlichen Vorgaben. Der Bund seinerseits entschied damals, den Pflegeartikel in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe – die Ausbildungsoffensive – steht im Zentrum nachstehender Ausführungen.
Die Rechtsetzungsarbeiten zur Ausbildungsoffensive wurden mit der rückwirkenden Inkraftsetzung des neuen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) und der dazugehörigen Verordnung (Vo EG BGFAP) per 1. Juli 2024 abgeschlossen.
In der Folge wurde von den beiden Auftraggebern, dem Direktionsvorsteher Thomi Jourdan und dem Departementsvorsteher Lukas Engelberger, das bikantonale Projekt zur Umsetzung der 1. Etappe des Pflegeartikels (Art. 117b BV) – der erwähnten Ausbildungsoffensive - per Ende Jahr beendet. Die weiteren Umsetzungs- und Implementierungsarbeiten gehen ab Januar 2025 in die ordentliche Verwaltungsarbeit der beiden Kantone über. Die Wirkungskontrolle und die Erarbeitung allfälliger Anpassungen der Fördermassnahmen werden in den nächsten 8 Jahren jedoch weiterhin mit den bereits bestehenden und bewährten Austauschgremien durchgeführt.
Ziel sämtlicher erarbeiteter Massnahmen ist die Erhöhung der Anzahl von Ausbildungsabschlüssen der Pflegefachpersonen (HF/FH) und der Fachfrau- respektive Fachmann Gesundheit (FaGe). Dazu soll die Ausbildungsoffensive in drei Handlungsfeldern ihre Wirkung entfalten: die Förderung der praktischen Ausbildung, die Ausbildungsbeiträge an Studierende sowie den Zuschüssen an die Höhere Fachschule für Pflege (BzG).
Die Koordination der Umsetzung der Ausbildungsoffensive wird im Kanton Basel-Landschaft vom Amt für Gesundheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wahrgenommen. Die Anträge um Ausbildungsbeiträge werden extern durch die neu geschaffene Stelle «Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel» im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt abgewickelt.
Förderung der praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
Die Fördermassnahmen fokussieren auf alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Pflegeleistungen nach der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es aktuell 111 Einrichtungen (Spitäler, APHs und Spitex-Betriebe), die somit neu dazu verpflichtet sind, eine gewisse Anzahl an FaGe und Pflegefachpersonen (FH/HF) auszubilden. Dafür erhalten die Einrichtungen für effektiv erbrachte praktische Ausbildungsleistungen Förderbeiträge von Kanton und Bund.
Die Einrichtungen wurden über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung im November an interaktiven Veranstaltungen durch die OdA Gesundheit beider Basel (OdA) gemeinsam mit Kantonsvertretern informiert. Die OdA ist mit der Datenerhebung beauftragt.
Erstmals müssen die Einrichtungen im Januar 2025 aktiv werden und das sogenannte webbasierte APB* -Tool mit Zahlen über ihren Personalbestand und die erbrachten Ausbildungsleistungen beliefern. (siehe auch Rechenbeispiele) Ebenso müssen sie zu Handen des Amts für Gesundheit ein Ausbildungskonzept einreichen. Verfügungen und erste Auszahlungen vom Kanton Basel-Landschaft an die Betriebe erfolgen von Frühling bis Sommer 2025.
Individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge Pflege)
Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden der Pflege an höheren Fachschulen und Fachhochschulen. Es sollen vor allem Quereinsteigende motiviert werden, ein Studium zu beginnen. Die operativen Prozesse sind bei der Stelle «Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel» bereits im Gange. Zwischen 1. Juli und Mitte November 2024 wurden rund 30 Anträge von Studierenden mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft bewilligt.
Beiträge an die Höhere Fachschule für Projekte und Massnahmen (Projekte beim BzG)
Die Massnahmen in diesem Handlungsfeld sollen das Bildungszentrum Gesundheit (BzG) in Münchenstein im Bereich des Pflegestudiums mit finanziellen Mitteln stärken. Ziel ist, insbesondere Ausbildungsabbrüche verringern zu können. Dazu wurden bereits 13 Massnahmen respektive Projekte zur Steigerung der Attraktivität der HF und zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beim Bund eingereicht.
Wichtig ist zu erwähnen, dass die Umsetzung des Pflegeartikels noch nicht abgeschlossen ist. Das BAG ist zurzeit mit der Vernehmlassungsauswertung der 2. Etappe beschäftigt. Die 2. Etappe fokussiert primär auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegenden. Wie es bezüglich der 2. Etappe weitergeht, bleibt insofern abzuwarten.
Caroline Brugger, Projektleiterin, Amt für Gesundheit BL
Liestal, 27. November 2024