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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wichtig: Bei Fragen zur Integration im Flucht- und Asylbereich gibt Ihnen das Kantonale Sozialamt Auskunft.
Was verstehen wir unter Integration?
Integration ist ein dynamischer Prozess, welcher sowohl die schweizerische als auch die Bevölkerung mit Migrationsgeschichte einbezieht.
Integration will das friedliche Zusammenleben der einheimischen und der Wohnbevölkerung mit Migrationsbezug erhalten. Dies gelingt, indem jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Schweiz die Werte der Bundesverfassung akzeptiert und indem man sich gegenseitig achtet und respektiert. Integration ist dann erfolgreich, wenn Bewohnerinnen und Bewohner in der Schweiz – unabhängig von ihrer Herkunft – die gleichen Chancen haben.
Das bedeutet:
Menschen mit Migrationsgeschichte erreichen vergleichbare Werte wie Schweizerinnen und Schweizer in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt, beim Gesundheitszustand, in der sozialen Sicherheit, bei der Straffälligkeit etc.
Um diese Ziele zu erreichen, braucht es die Offenheit der Schweizerinnen und Schweizer. Menschen mit Migrationsbezug müssen ihrerseits die Grundwerte der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhalten und zeigen, dass sie gewillt sind, am Wirtschaftsleben teilzuhaben und sich weiterzubilden. Besonders wichtig ist, dass Menschen mit Migrationsgeschichte möglichst rasch nach ihrer Ankunft in der Schweiz eine Landessprache erlernen. Sich gut verständigen zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und erleichtert das Zusammenleben im Alltag.
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz AIG), Art. 4
Verordnung zum Integrationsgesetz (Integrationsverordnung)
Was ist das Ziel der Integration?
Artikel 4, Absatz 1 des AIG sagt, dass das Ziel der Integration ist, dass die Menschen in der Schweiz, egal ob einheimisch oder zugewandert, friedlich zusammenleben. Dieses Zusammenleben soll auf den Werten der Schweizer Bundesverfassung und auf gegenseitigem Respekt und Toleranz beruhen.
Ein friedliches Zusammenleben ist möglich, wenn alle Menschen in der Schweiz die gleichen Chancen haben und keine Gruppe benachteiligt wird. Für den Fachbereich Integration bedeutet das, dass alle Menschen, die dauerhaft und rechtmässig in der Schweiz leben, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Sie sollen die gleichen Rechte und den gleichen Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Institutionen haben. Ausserdem sollen sie ihr Potenzial entfalten können, ohne ihre kulturelle Identität ganz aufgeben zu müssen.
Das Ziel der Integration ist:
- Den Zusammenhalt in der Gesellschaft auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung zu stärken.
- Den gegenseitigen Respekt und die Toleranz zwischen einheimischen und zugewanderten Menschen zu fördern.
- Allen Menschen mit Migrationsbezug in der Schweiz die gleichen Chancen zu geben, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Was sind die Grundsätze der Schweizer Integrationspolitik?
- Schweizerische Integrationspolitik schafft Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Chancengleichheit: Die Schweizer Integrationspolitik sorgt dafür, dass alle Menschen in der Schweiz die gleichen Chancen haben, egal ob sie hier geboren sind oder aus einem anderen Land kommen. Jeder Mensch in der Schweiz hat das Recht auf Schutz und ein Leben ohne Diskriminierung. Der Staat achtet darauf, dass alle Menschen seine Dienstleistungen nutzen können.
- Schweizerische Integrationspolitik fordert Eigenverantwortung ein: In der Schweiz ist es wichtig, dass alle Menschen Verantwortung übernehmen. Jede Person muss sich an die Gesetze halten, finanziell unabhängig sein und die verschiedenen Kulturen in der Schweiz respektieren. Wer diese Regeln nicht beachtet oder die Integration stört, muss mit Konsequenzen rechnen.
- Schweizerische Integrationspolitik nutzt Potenziale: In der Schweiz ist es wichtig, dass alle Menschen Verantwortung übernehmen. Jede Person muss sich an die Gesetze halten, finanziell unabhängig sein und die verschiedenen Kulturen in der Schweiz respektieren. Wer diese Regeln nicht beachtet oder die Integration stört, muss mit Konsequenzen rechnen.
- Schweizerische Integrationspolitik anerkennt Vielfalt: Die Schweiz schätzt die Vielfalt der Menschen, die hier leben. Der Staat passt seine Integrationspolitik flexibel an die unterschiedlichen Bedürfnisse an und arbeitet mit allen Beteiligten, wie Unternehmen und Menschen mit einem Migrationsbezug, zusammen.
Spezifische Integrationsförderung als Verbundaufgabe Bund – Kantone
Wer ist im Kanton Basel-Landschaft zuständig für die Integration?
- Im Kanton Basel-Landschaft ist die Fachabteilung Integration FIBL der Sicherheitsdirektion die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Integration von Menschen mit Migrationsbezug. Die FIBL plant und koordiniert die Massnahmen zur Integration im Kanton und sorgt dafür, dass die Gemeinden und der Kanton Basel-Stadt gut zusammenarbeiten. Sie begrüsst und informiert Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger in Erstinformationsgesprächen. Ausserdem ist die FIBL Ansprechpartnerin für die Bundesbehörden. Zusammen mit anderen Behörden setzt sie das kantonale Integrationsgesetz und die Integrationsverordnung um, die seit dem 1. Januar 2008 gelten.
- Seit 2019 haben der Bund und die Kantone mit der IAS Bedingungen geschaffen, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene schnell in der Gesellschaft und im Berufsleben Fuss fassen können. Die IAS legt verbindliche Ziele und einen früh beginnenden Integrationsprozess fest, der in allen Kantonen gilt. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Kantonale Sozialamt (KSA) für die Umsetzung der IAS zuständig.
- Das kantonale Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) kümmert sich um Massnahmen im Zusammenhang mit dem AIG. Die FIBL ist Teil des AMIB.
- Der Bereich Allgemeine Weiterbildung ist für die Umsetzung der subventionierten Deutschkurse zuständig.
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Der Ausländerdienst Baselland (ald) ist ein wichtiger Partner für die praktische Umsetzung der Integration im Kanton. Er unterstützt die zugewanderte Bevölkerung im Baselbiet durch Informationen, Beratung und eine Vielzahl von Sprachkursen.
Fachabteilung Integration, Kantonales Sozialamt, Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht, Allgemeine Weiterbildung, Ausländerdienst Baselland (ald)
Wer ist auf Ebene Bund zuständig für die Integrationspolitik?
- Nach Artikel 53 des AIG arbeiten verschiedene Gruppen in der Schweiz zusammen, um die Integration zu fördern. Dazu gehören Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, aber auch Organisationen wie Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Migrationsorganisationen.
- Auf Bundesebene hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Hauptverantwortung. Das Staatssekretariat für Migration (SEM), das zum EJPD gehört, kümmert sich nicht nur um Einreise, Lebensbedingungen und Flüchtlingsfragen, sondern koordiniert auch die Massnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationsbezug. Es sorgt ausserdem dafür, dass Bund, Kantone und Gemeinden gut zusammenarbeiten. In den Kantonen und in vielen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Ansprechstellen für Integrationsfragen. Die Personen, die dort arbeiten, haben sich in einer Gruppe namens Schweizerische Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID) zusammengeschlossen.
- Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) gibt dem Bundesrat und der Verwaltung Ratschläge in Migrationsfragen und veröffentlicht Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Staatssekretariat für Migration, Eidgenössische Migrationskommission
Was tut der Bund, um die Integration zu fördern?
- Integration ist in erster Linie die Aufgabe von bestehenden Einrichtungen wie Schulen, Ausbildungsstätten, Betrieben und Gesundheitseinrichtungen. Diese Integration findet auf drei politischen Ebenen statt: Bund, Kantonen und Gemeinden.
- Zusätzlich zu den Anstrengungen dieser Einrichtungen bietet der Bund spezielle Unterstützung zur Integration an. Diese Unterstützung hat zwei Ziele: Erstens soll sie durch Beratung und Fachwissen die Integration in den bestehenden Strukturen verbessern. Zweitens soll sie dort helfen, wo es noch Lücken gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Menschen Schwierigkeiten haben, Zugang zu Schulen oder Arbeitsplätzen zu bekommen, wie es oft bei Flüchtlingen, Jugendlichen, die spät in die Schweiz gekommen sind, oder Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern, der Fall ist. Diese spezielle Unterstützung kann auch für kleinere Gruppen sinnvoll sein, die besondere Bedürfnisse haben, wie traumatisierte Personen aus dem Asylbereich.
- Seit dem 1. Januar 2014 arbeiten Bund und Kantone in sogenannten kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) zusammen, um diese spezielle Unterstützung zu regeln.
- Seit 2019 gibt es zudem die Integrationsagenda Schweiz (IAS), die der Bund und die Kantone entwickelt haben. Die IAS hat das Ziel, Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu helfen, schnell in der Gesellschaft und im Berufsleben Fuss zu fassen. Die IAS legt klare Ziele und einen frühen Start des Integrationsprozesses fest, der für alle Kantone gilt. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Kantonale Sozialamt (KSA) für die Umsetzung der IAS verantwortlich.
SEM - Kantonale Integrationsprogramme und Integrationsagenda
Was tun die Kantone, um die Integration zu fördern?
- Seit 2014 hat der Kanton Basel-Landschaft ein kantonales Integrationsprogramm (KIP). In diesem Programm werden alle Massnahmen zur speziellen Unterstützung der Integration zusammengefasst. Dafür macht der Kanton eine Vereinbarung mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM).
- Das KIP umfasst acht Förderbereiche mit zwölf strategischen Zielen in drei Bereichen.
- Im Zielraster des KIP kann man sehen, welche Massnahmen der Kanton ergreift, um die Ziele in den Förderbereichen zu erreichen.
- Kantonales Integrationsprogramm (KIP) des Kantons Basel-Landschaft 2024-2027
- Kantonales Integrationsprogramm (KIP) des Kantons Basel-Landschaft 2022-2023
- Kantonales Integrationsprogramm (KIP) des Kantons Basel-Landschaft 2018-2021
- Kantonales Integrationsprogramm (KIP) des Kantons Basel-Landschaft 2014-2017
Wie finanzieren wir die Integrationsförderung?
- Für die Finanzierung der kantonalen Integrationsprogramme stehen jedes Jahr insgesamt etwa 115 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Das entspricht etwa 15 Franken pro Person in der Schweiz. Der Bund bezahlt ungefähr zwei Drittel der Kosten, während die Kantone und Gemeinden ein Drittel der Kosten übernehmen. Die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung durch den Bund steht im AIG (Artikel 58).
Was passiert, wenn sich eine Person nicht integriert?
- Laut § 2 des kantonalen Integrationsgesetzes müssen Menschen mit Migrationsbezug sich mit den gesellschaftlichen Regeln und Lebensbedingungen in der Schweiz vertraut machen und die dafür nötigen Sprachkenntnisse erlernen.
- Wenn jemand schlecht integriert ist, kann das negative Auswirkungen auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung haben. Deshalb legt Artikel 54 des AIG fest, dass die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung an die Bedingung geknüpft sein kann, einen Sprach- oder Integrationskurs zu besuchen. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige nachgezogen werden (Artikel 42-45 AIG). Diese Verpflichtung wird dann in einer sogenannten Integrationsvereinbarung festgehalten.
- Für alle Massnahmen im Zusammenhang mit dem AIG ist das kantonale Amt für Migration, Integrationund Bürgerrecht (AMIB) verantwortlich.
Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht, Integrationsgesetz des Kantons Basel-Landschaft
Die mehrsprachige Online-Plattform «Hallo Baselland» hilft Menschen, die neu in der Region wohnen, sich im Alltag zurechtzufinden. Auf der Plattform gibt es Informationen zu wichtigen Themen wie Sprache, Schule, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und mehr. Es gibt insgesamt 13 Themenbereiche, die erklärt werden. Die Plattform zeigt auch Links zu Behörden, Fachstellen und Beratungsstellen, wo man mehr Hilfe bekommen kann. Wer nach Informationen sucht, findet hier einen schnellen Überblick und wird zu den richtigen Stellen weitergeleitet. Ausserdem unterstützt die Plattform auch Behörden und Beratungsstellen in ihrer Arbeit. Im Downloadcenter kann man Informationen in verschiedenen Sprachen als PDF herunterladen, ausdrucken oder verschicken.
Ich möchte eine Landessprache lernen. An wen muss mich wenden, damit ich mehr Informationen über das Kursangebot erhalte?
Die Dienststelle für Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen ist verantwortlich für die Organisation und Verbesserung der Sprachkurse für erwachsene Migrantinnen und Migranten im Kanton. Diese Sprachförderung richtet sich nach den Gesetzen des Bundes und des Kantons, den Zielen der Integration im Kanton und den Grundsätzen der Erwachsenenbildung.
Das Kantonale Integrationsprogramm hilft dabei, die Kosten für bestimmte Deutschkurse für Teilnehmende zu senken. Die Ermässigungen gelten für Menschen, die im Kanton Basel-Landschaft leben. Informationen zu den günstigeren Kursen finden Sie in der Broschüre Deutschlernen im Kanton Basel-Landschaft 2024.
Der Kanton Basel-Landschaft und das Staatssekretariat für Migration SEM ermöglichen günstigere Deutschkurse. Alle Personen mit einem geregelten längerfristigen Aufenthalt mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft erhalten bei den nachfolgenden Anbietern in den Niveaus Alphabetisierung und GER Niveaus A1-B1 Kurspreisreduktionen.
Wer vertritt in der Schweiz die (politischen) Interessen der Menschen mit Migrationsbezug?
Auf der Bundesebene setzt sich die Eidgenössische Migrationskommission EKM mit migrationsspezifischen Fragen auseinander. In den Kantonen und in vielen grösseren Gemeinden existieren konsultative Kommissionen (Integrationskommissionen) oder ähnliche Organe, die sich mit Integrationsfragen befassen. Auch Menschen mit Migrationsbezug engagieren sich aktiv in diesen Gremien. Mit den Migrant*innensessionen hat z.B. der Verein Mitstimme im Raum Basel eine innovative und parteiübergreifende Plattform geschaffen, um Personen ohne Stimm- und Wahlrecht die Teilnahme am politischen Geschehen zu ermöglichen – in dieser Form einzigartig in der Schweiz.
Ich möchte ein Projekt für die Integrationsförderung durchführen. Wo bekomme ich weiterführende Informationen und finanzielle Unterstützung?
Die Fachabteilung Integration fördert Projekte und Veranstaltungen, die den Integrationsprozess unterstützen. Diese Angebote sollen Hürden abbauen und passende Bedingungen schaffen, damit möglichst alle Menschen gut im Baselbiet ankommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie schliessen Lücken bei den Regelstrukturen* oder unterstützen die Regelstrukturen dabei, ihre Qualität sicherzustellen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:
- Swisslos-Fonds Kanton Basel-Landschaft
- Programme und Projekte von nationaler Bedeutung PPnB
- Eidgenössische Migrationskommission EKM
- Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB
- Migros Kulturprozent (Migration/Integration)
- Stiftung Mercator
- Christoph Merian Stiftung
- Otto Erich Heynau Stiftung
- Kulturförderung Baselland
- Projektförderung Allgemeine Weiterbildung